Pfizer verteidigt umstrittene Kampagne |
22.11.2004 00:00 Uhr |
Das US-Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe betonte am Montagabend in einer vom baden-württembergischen Sozialministerium eingeforderten Stellungnahme, die „Information über einen fachlich und rechtlich nicht haltbaren Festbetrag“ für das Medikament sei kein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.
Die Entscheidung, den Festbetrag für das Medikament einzuführen, zeichne sich durch ein „hohes Maß an Intransparenz“ aus. Zugleich habe der Beschluss eine enorme Tragweite für viele Kassenpatienten. Deshalb habe man sich zu dem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, die Öffentlichkeit direkt zu informieren.
Wenn ein Arzneimittel, das den Anforderungen an eine therapeutische Verbesserung entspreche, nicht mehr voll erstattet werde, verschlechtere sich die Qualität der Versorgung. Dies müsse
die Öffentlichkeit wissen, meinte Walter Köbele, Vorsitzender der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland. Er berief sich zugleich auf die im Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. Eine Information über dieses politische Thema sei ohne Nennung des Produktnamens nicht möglich.
Pfizer hatte mit großen Zeitungsanzeigen für sein Produkt geworben. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), hatte vergangene Woche die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) zu Sanktionen gegen „unverantwortliche Pharmawerbung“ aufgerufen. Per Gesetz sei Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente verboten. Für Caspers-Merk handelt es sich auch um einen „Fall von ethisch unanständiger Irreführung von Patienten und Verbrauchern“.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte den
Arzneimittelhersteller Pfizer abgemahnt. vzbv-Chefin Professor Dr. Edda
Müller kritisierte das Vorgehen des Unternehmens scharf. Pfizer
missbrauche die Sorge der Patienten für seine Unternehmenszwecke. „Pfizer
sorgt sich nicht um die Patienten sondern um seine Gewinne“, sagte Müller.
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