Gesetzesvorhaben der Bundesregierung |
01.09.2003 00:00 Uhr |
Das Bundeskabinett hat nach der Sommerpause eine Reihe von Gesetzesentwürfen auf den Weg gebracht. Geplant ist neben der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Reform der Gemeindefinanzen und das Vorziehen der dritten Steuerreformstufe 2005 auf 2004.
Mit der Gemeindefinanzreform soll die Finanzsituation der Kommunen verbessert werden. Hierzu will ihnen die Bundesregierung unter anderem höhere Gewerbesteuereinnahmen verschaffen. Geplant ist die Umgestaltung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer, welche die Grundzüge der Gewerbesteuer fortführt. Allerdings würden zukünftig nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch die rund 700.000 in Deutschland tätigen Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) einbezogen. Im Gegenzug können auch sie diese Gewerbe- beziehungsweise Gemeindewirtschaftssteuer auf ihre zu zahlende Einkommensteuer anrechnen lassen. Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf folgende Änderungen vor:
Vorziehen der Steuerreformstufe
Das Vorziehen der Steuerreform würde zu Entlastungen für alle Einkommen- und Lohnsteuerzahler ab 2004 führen. Durch das Vorziehen der für 2005 geplanten Regelungen entfällt auch der Haushaltsfreibetrag. Ursprünglich sollte dieser erst im Jahre 2005 wegfallen. Diskutiert wird derzeit noch über Ausgleichsmöglichkeiten für diejenigen Alleinerziehenden, bei denen die Abschaffung nicht angemessen durch die Vorteile der vorgezogenen Steuerreform kompensiert wird.
Weiterhin steigt der Jahresgrenzbetrag für die Gewährung von Kindergeld/eines Kinderfreibetrages von 7188 Euro auf 7680 Euro. Bei sich in Ausbildung befindenden Kindern über 18 und unter 27 Jahren ist Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld/eines Kinderfreibetrages, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge diesen Grenzbetrag nicht überschreiten.
Gegenfinanzierung
Das Vorziehen der Steuerreform soll im wesentlichen durch den Wegfall der Eigenheimzulage und der Wohnungsbauprämie ab 2004 sowie der Begrenzung der Entfernungspauschale finanziert werden. Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte soll nur noch ab 21 Kilometer Entfernung mit 0,40 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Bisher sind für die ersten zehn Kilometer 0,36 Euro je Kilometer absetzbar, für die darüber hinausgehende Entfernung 0,40 Euro je Kilometer.
Da im Gesetzgebungsverfahren noch mit Änderungen zu rechnen ist, wird endgültige Klarheit erst zum Herbst bestehen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie noch im Jahr 2003 umsetzen können, um die geplanten Steuersatzsenkungen optimal zu nutzen, stellen wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben vor.
Anschrift des Verfassers:
Dipl. Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang
Steuerberater; Treuhand-Hannover GmbH StBG
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