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Schnelle Hilfe für Opfer der Flutkatastrophe

26.08.2002  00:00 Uhr
Finanztipp

Schnelle Hilfe für Opfer der Flutkatastrophe

von Klaus-Martin Prang, Hannover

Die Hochwasserkatastrophe hat viele Regionen des Bundesgebietes getroffen. Um den Flutopfern schnell und unkompliziert helfen zu können, wurden jetzt umfangreiche Hilfsmaßnahmen angekündigt.

Über versicherungs- und arbeitsrechtliche Besonderheiten sowie über steuerliche Erleichterungen haben wir bereits berichtet. Weitere Soforthilfen werden zum Beispiel in Form von Sonderkreditprogrammen der Banken sowie Zuschüssen durch die Arbeitsämter gewährt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern, die vom Hochwasser betroffen sind, ab sofort Kredite zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Der Kredit läuft 10 Jahre bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Der maximale Kreditbetrag beträgt 2 Millionen Euro, der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent nominal (effektiv 4,26 Prozent).

Genutzt werden kann die Soforthilfe für den Ersatz für vom Hochwasser beschädigte oder unbrauchbar gewordenen Wirtschaftsgüter. Dazu zählen etwa die Beseitigung von Schäden an Firmengebäuden oder der Kauf neuer Maschinen und Anlagen. Für den Ersatz vernichteter Lagerbestände oder Kosten für die Aufräumarbeiten steht eine zusätzliche Liquiditätshilfe bereit. Der Kreditbetrag beträgt maximal 2 Millionen Euro. Der Kredit läuft über 6 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Der Zinssatz beträgt hier 3,45 Prozent nominal (effektiv 4,71 Prozent).

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet ein Sonderkreditprogramm für vom Hochwasser geschädigte Kunden in den Katastrophengebieten an, mit dem jeweils 25.000 Euro drei Jahre zinslos und ohne Tilgung zur Verfügung gestellt werden. Danach wird der Kredit in ein Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Jahren umgewandelt.

Durch die Hochwasserkatastrophe können viele, vor allem ostdeutsche Betriebe, in den ersten Monaten nach Rückgang des Hochwassers ihre Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen. Für diese Fälle besteht deshalb die Möglichkeit der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Mitarbeiter bekommen das Kurzarbeitergeld direkt vom Arbeitsamt in der Höhe analog zum Arbeitslosengeld ausgezahlt. Dieses beträgt, soweit Kinder vorhanden sind, 67 Prozent, ohne Kinder 60 Prozent einer nach dem Arbeitsförderungsgesetz pauschalierten Größe.

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 1200 Euro bekommt maximal ohne Kinder 528,78 Euro und mit Kind 590,38 Euro Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Die Dauer des Bezuges beträgt normalerweise bis zu sechs Monate, im begründeten Einzelfall auch bis zu 15 Monate. Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld werden vom Arbeitsamt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Wichtig: Vom Arbeitgeber muss eine formlose Anzeige auf Arbeitsausfall bis zum 31. August 2002 beim Arbeitsamt eingegangen sein.

Grundsätzlich besteht der Gehaltsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber weiter. Davon wird der Arbeitgeber nur befreit, wenn er Kurzarbeit gegenüber seinen Arbeitnehmern anordnet. Im Fall des Totalschadens tritt „volle Kurzarbeit“ ein, es sei denn, die Mitarbeiter werden zur Schadensbeseitigung mit eingesetzt.

Zur Finanzierung der Aufbauhilfen in den Hochwassergebieten ist neben der Verschiebung der Steuerreform 2003 eine befristete Anhebung der Körperschaftssteuer geplant. Die Anhebung des Grundfreibetrages, Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 17 Prozent sowie des Spitzensteuersatzes auf 47 Prozent sollen erst im Jahr 2004 in Kraft treten. Kapitalgesellschaften sollen im kommenden Jahr mit dem Satz von 26,5 Prozent statt 25 Prozent belastet werden.

 

Anschrift des Verfassers
Dipl. Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Straße 271
30519 Hannover
k.m.prang@treuhand-hannover.de
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