Pharmazeutische Zeitung online

Arzneimittel zum Höchstgebot

17.05.2004  00:00 Uhr
Ebay

Arzneimittel zum Höchstgebot

von Patrick Hollstein, Berlin

In einigen Ländern kommen verschreibungsfreie Medikamente beim weltweit größten Internet-Auktionshaus bereits seit Jahren legal unter den Hammer. Auch in Deutschland dringen Ebay-Verkäufer immer weiter in den Arzneimittelsektor vor – oft unter Missachtung des geltenden Rechts. Mangelhafte Kontroll- und Sanktionsmechanismen verleihen den findigen Anbietern ihre virtuellen Flügel.

3, 2, 1... meins! – ähnlich einfach wie der Werbeslogan funktioniert das Geschäftsmodell von Ebay. Alles, was nicht in die Rubrik „Unzulässige Artikel“ fällt, kann bei dem 1995 gegründeten Online-Marktplatz zur Versteigerung angeboten werden. In den sich an den „guten Sitten“ sowie an den rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes orientierenden Unternehmensrichtlinien sind für zahlreiche Produktgruppen Ausschlussregelungen definiert, deren Einhaltung die Ebay-Sicherheitsteams rund um die Uhr überwachen.

Eine lückenlose Kontrolle der täglich mehr als 3,5 Millionen neu auf den 28 internationalen Märkten eingestellten Artikel ist jedoch schlichtweg unmöglich. Unseriöse Anbieter finden immer neue Wege, ihre unzulässigen Auktionen zu platzieren - stets auf der Suche nach dem ultimativen Höchstgebot.

Flächendeckender Schutz unmöglich

In Deutschland sind nach Unternehmensangaben rund 100 Ebay-Mitarbeiter damit beschäftigt, die Rechtssicherheit bei den Online-Auktionen zu gewährleisten. Unzulässige Angebote werden anhand von Suchmasken und Nutzerhinweisen aufgespürt. Dass ein solches detektivisches Vorgehen keinen flächendeckenden Schutz vor zwielichtigen Angeboten gewährleisten kann, belegen zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit und Gegenwart.

Trotz des generellen Ausschlusses von apothekenpflichtigen Medikamenten in Deutschland werden beispielsweise Testosteron-Präparate immer wieder zur Versteigerung eingestellt. Die Anbieter bedienen sich dabei verschiedener, in der Szene bekannter Codierungen. Beispielsweise werden angeblich leere Packungen oder Sammlerfotos der Präparate – stets unter expliziter Angabe von Hersteller, Herkunft und Haltbarkeitsdatum – zu Rekordpreisen gehandelt. Sogar Aids-Medikamente tauchten schon auf dem Online-Marktplatz auf – zum Startpreis von einem Euro.

Und auch in Ländern mit teilweise oder weitgehend liberalisierten Pharmamärkten wie Großbritannien, den USA oder den Niederlanden, wo rezeptfreie Arzneimittel bereits zur Auktion zugelassen sind, finden sich regelmäßig Verstöße gegen die jeweiligen Unternehmensrichtlinien. So werden beispielsweise auf der englischen Plattform täglich neue Viagra-Packungen angeboten – mitunter als einfaches Blister und ohne Packungsbeilage. Als Verkäufer treten dabei oft nicht näher zu identifizierende Privatpersonen auf.

Eine echte Handhabe hat Ebay in solchen Fällen nicht. Melden ein anderer Nutzer, Herstellerfirmen oder Verbände eine unzulässige Versteigerung, wird das betreffende Angebot gelöscht. Weitergehende Konsequenzen hat der Verkäufer aber in der Regel nicht zu befürchten – schließlich geht man bei Ebay generell von der Möglichkeit aus, dass der Händler unwissend gehandelt hat. Und sollte ein dubioser Anbieter auf Grund wiederholter Verstöße doch aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, bleibt ihm immer noch die Neuanmeldung.

Online-Apotheken unterm Hammer

Seit kurzem treten bei Ebay zunehmend Händler auf, die mit versprochenen monatlichen Wachstumsraten von bis zu 500 Prozent so genannte „Online-Apotheken“ zur Versteigerung offerieren. Bei den Angeboten handelt es sich regelmäßig nicht um tatsächliche Versandbetriebe, sondern ausschließlich um Internetdomains, deren Besucher auf das Angebot holländischer Versandhändler wie der „Diskount-Apotheke Pharma-Kontor“ weitergeleitet werden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat bereits mehrere Betreiber auf Grund des irreführenden Internetauftritts abgemahnt. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Apothekenbetriebsordnung und das Apothekengesetz beanstandet. Obwohl einige Betreiber ihr Internetangebot mittlerweile eingestellt oder umgestaltet haben, finden sich bei Ebay nach wie vor entsprechende Offerten.

Entscheidung pro Arzneiverkauf

Nachdem mit der Gesundheitsreform das Versandhandelsverbot gefallen ist, könnten nicht verschreibungspflichtige Medikamente auch hierzulande bald zum Sortiment des Auktionshauses gehören, bei dem weltweit 105 Millionen Nutzer registriert sind. Wie die PZ aus gut informierten Kreisen erfuhr, soll noch in der ersten Jahreshälfte eine entsprechende Entscheidung fallen.

Anders als im Ausland existiert in Deutschland allerdings die Einschränkung, dass Versender aus einer zugelassenen Apotheke heraus operieren beziehungsweise selbst als Versandapotheke zugelassen sein müssen. Insofern lassen sich die diesbezüglichen internationalen Unternehmensgrundsätze sicher nicht einfach übernehmen.

Wie Ebay das Geschäft mit Arzneimitteln organisatorisch den nationalen Vorschriften anpassen will, ist offensichtlich bislang nicht geklärt. Denkbar wären eine feste Kooperation mit einer oder mehreren Partnerapotheken oder eine Zertifizierungspflicht für die teilnehmenden Versender. Offen ist auch, inwiefern der geplante Handel mit Medikamenten dabei im Rahmen der Versteigerungsplattform oder parallel dazu als separates Geschäftsmodell erfolgen soll.

Offiziell wollte das Unternehmen die Berichte nicht kommentieren. In jedem Fall dürfte bei der Schnäppchenjagd nach Arzneimitteln im Internet ein selbst gegenüber dem bisherigen Versandhandel weit hinausgehender Verlust an Sicherheit zu befürchten sein.

 

Kommentar: Der Preis ist heiß Die Geschäftsidee von Ebay ist klasse. Da macht das Verkaufen, das Anbieten, Steigern, das Zocken und Schnäppchen-Jagen wirklich Spaß. Allerdings ist die Spaßschwelle bei Ebay nicht höher oder tiefer als im normalen Leben. Genau deswegen beschäftigt das Internet-Auktionshaus eine eigene Online-Detektei, die sich auf die Suche nach den bösen Jungs und Mädels macht, die in der geschäftstüchtigen Ebay-Welt ihr Unwesen treiben.

Dass weltweit immer wieder Trickser versuchen, Arzneimittel über die Auktionsbörse zu verhökern ist die eine Sache. Die andere ist, dass dies tatsächlich gelingt, die Handhabe dagegen eher rudimentär ist. Nun scheint das Unternehmen sich bei Ulla Schmidt abschauen zu wollen, wie man mit denen umgeht, die das Illegale zum Inhalt eigenen Schaffens stilisiert haben. Wir erinnern uns an die verbotenen Versandhandel mit Medikamenten, dessen stillschweigende Duldung durch den Gesetzgeber und an die Gesetzesänderung in vorauseilendem Gehorsam.

Ebay soll dem Vernehmen nach Ähnliches planen. Doch dürfte das Unternehmen seiner Verantwortung kaum gerecht werden können. Den abgesehen vom Interesse am Wohlfühleffekt des Verkäufers muss auch Ebay der Käufer gerade bei Arzneimitteln näher sein. Nicht auszudenken, wenn ein kreatives Unternehmen die Arzneimittelsicherheit freizügig opfert, und die Schwelle für den Spaßeffekt ganz tief hängt. Da kann aus Spaß schnell Ernst werden. Auch bei Ebay.

Thomas Bellartz
Leiter der Hauptstadtredaktion

  Top

© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa