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Bundeskartellamt stoppt erstmals Klinikfusion

14.03.2005  00:00 Uhr

Bundeskartellamt stoppt erstmals Klinikfusion

PZ/dpa  Das Bundeskartellamt hat ein Zeichen gegen den Vormarsch privater Klinikketten gesetzt und erstmals eine Krankenhausfusion in Deutschland untersagt.

Die Rhön-Klinikum AG dürfe die beiden Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt und Mellrichstadt nicht wie geplant übernehmen, erklärte die Wettbewerbsbehörde in Bonn. Damit solle eine weitere Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Rhön-Klinikum verhindert werden. Rhön-Klinikum ist einer der führenden privaten Krankenhauskonzerne in Deutschland und auch an der Börse notiert.

Die Durchsetzung des Wettbewerbs auf dem Krankenhausmarkt gefährde nicht die Versorgung der Bevölkerung, sondern sichere langfristig das Angebot und die Aufrechterhaltung von Auswahlmöglichkeiten im Interesse der Patienten an einer qualitativ hochwertigen Versorgung, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die Entscheidung des Kartellamts gilt auch als Signal für die gesamte Branche und die verstärkte Tendenz, Kliniken an private Betreiber zu veräußern.

Rhön-Klinikum betreibt nach Abgaben des Kartellamts in Deutschland derzeit 30 Kliniken und erzielt hiermit einen Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro. Das Unternehmen habe alleine seit Sommer 2004 neun Krankenhäuser mit mehr als 3000 Betten übernommen. Hauptgesellschafter des Unternehmens sind die Bayerische Hypo- und Vereinsbank und die Familie Münch.

Im Gebiet Bad Neustadt/Bad Kissingen verfüge Rhön-Klinikum bereits über fünf Kliniken (sowie über drei weitere in der näheren Umgebung), erläuterte das Kartellamt. Die Voraussetzungen einer Sanierungsfusion, wie sie der Landkreis Rhön-Grabfeld als Veräußerer vorgetragen habe, hätten nicht vorgelegen.

Das Kartellamt verkenne nicht die besonderen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, in denen Krankenhäuser tätig sind, sagte Böge. „Angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Krankenhäuser und ihrer Träger begrüßt das Bundeskartellamt uneingeschränkt, dass zur Sanierung des deutschen Krankenhaussystems auch private Investoren ihre Finanz- und Management-Ressourcen einsetzen können.“

Das Kartellamt habe in der jüngeren Vergangenheit auch eine große Zahl von Krankenhausübernahmen genehmigt. Die Expansionsmöglichkeiten privater Krankenhäuser würden nur dann beschränkt, wenn sie erhebliche Wettbewerbsprobleme auf den betroffenen Märkten zur Folge hätten, machte Böge deutlich. „Übernahmen von Krankenhäusern dürfen nicht zu Marktbeherrschung führen.“

Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerde beim OLG Düsseldorf einzulegen. Top

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