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Tierarzneimittel in der Apotheke

09.12.2002  00:00 Uhr

Veterinärpharmazie

Tierarzneimittel in der Apotheke

von Christiane Staiger, Neu-Isenburg

Der Tierarzneimittel- und Heimtiergesundheitsmarkt boomt. Allerdings geht diese Entwicklung weitgehend an den öffentlichen Apotheken vorbei. Tierarzneimittel spielen dort nur eine untergeordnete Rolle.

Alles, was frei nach der früher beliebten Fernsehsendung "Montagsmaler" unter "Hund-Katze-Maus" in unserem Sprachgebrauch firmiert, wird offiziell als "Heimtier" bezeichnet. Im Unterschied dazu werden Nutztiere, beispielsweise Rinder, Schafe oder Schweine, verstanden.

Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) verweist in seinen Angaben zur Struktur des deutschen Heimtiermarktes in 2001 darauf, dass in jedem dritten Haushalt Tiere gehalten werden. 22,2 Millionen Heimtiere (ohne Zierfische) leben in mehr als 12 Millionen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland. In 14 Prozent der deutschen Haushalte wird eine Katze gehalten, das sind rund 6,9 Millionen Tiere. In 13 Prozent aller Haushalte ist einer der 4,7 Millionen Hunde zu Hause.

Die Zahl der Klein- und anderen Heimtiere, die in 8 Prozent der Haushalte gehalten werden, ist laut IVH auf 5,7 Millionen angewachsen. Besonders beliebt sind kleine Säugetiere wie Meerschweinchen oder Zwergkaninchen sowie Vögel. Der Rat der Experten, die meisten Kleintierarten entsprechend ihrem Charakter als soziale Tiere nicht allein, sondern zu mehreren zu halten, wird immer häufiger beachtet.

41 Prozent aller Haustierhalter sind älter als 50 Jahre, weitere 39 Prozent finden sich in der Altersgruppe zwischen 35 und 49 Jahren. Vergleicht man diese Angaben mit der Altersstruktur der typischen Apothekenkunden, wird die Überschneidung deutlich: Bei einer großen Zahl der täglich mehr als drei Millionen Patientenkontakte in deutschen Apotheken ist zugleich Kontakt mit Heimtierhaltern gegeben.

Erfolg versprechender Markt

Wichtigste Anlaufstelle für den Halter eines erkrankten Tieres ist der Tierarzt. Die Veterinärmediziner übernehmen auf Grund ihres Dispensierrechtes auch einen Großteil der Arzneimittelversorgung mit Tierarzneimitteln, insbesondere mit rezeptpflichtigen Medikamenten. Trotzdem kann der Tierarzneimittelsektor auch in der öffentlichen Apotheke ein interessantes Tätigkeitsfeld sein. Nicht selten wird im Beratungsgespräch klar, dass eine Humanerkrankung im Zusammenhang mit der Haltung eines Tieres steht. Wird in der Apotheke eine behandlungsbedürftige Erkrankung des Tieres vermutet und die Grenze der Selbstmedikation überschritten, verweist der Apotheker an den Tierarzt.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, Tierarzneimittel zu einem Schwerpunkt seiner Apotheke zu machen, sollte einige Punkte in Betracht ziehen. Der interessierte Apothekenleiter sollte eine ganz individuelle Einschätzung seiner Möglichkeiten in diesem Marktsegment durchführen und dabei unter anderem die Kundenstruktur oder die Lage der Apotheke berücksichtigen. Nur nach einer entsprechenden Abschätzung der Chancen und Risiken ist eine Entscheidung Erfolg versprechend.

Besonders strenge Anforderungen

Viele Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig, daneben steht jedoch eine Vielzahl rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel zur Verfügung, bei denen ebenfalls die Indikationen für die jeweiligen Tierarten zu beachten sind. Besonders strenge Anforderungen gelten für die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelproduktion oder -gewinnung dienen. Für die Zuordnung einer Spezies zu Lebensmitteltieren ist nicht der Nutzungszweck, sondern die Verwendbarkeit für die menschliche Ernährung entscheidend. So zählen zu Lebensmitteltieren neben Bienen, Fischen, Geflügel (einschließlich Tauben), Wiederkäuern, Schweinen, Hasen und Kaninchen auch Pferde. Ausnahmen gelten allerdings für Pferde mit Equidenpass. Dieses Dokument hat die EU am 1. Juli 2000 für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere) auch vor dem Hintergrund arzneimittelrechtlicher Überlegungen eingeführt und so die strengen Einschränkungen für die Anwendung von Tierarzneimitteln bei Lebensmitteltieren für Sportpferde gelockert. Jedoch muss vom behandelnden Tierarzt in diesem lebenslang zu führenden Dokument die Anwendung von Tierarzneimitteln korrekt dokumentiert werden. Bei den anderen Lebensmitteltieren dürfen die jeweils für sie zugelassenen apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für die genannten Anwendungsgebiete verschrieben und eingesetzt werden.

Außerdem ist die Einhaltung der Wartezeit zu beachten. Darunter versteht man den Zeitraum zwischen Arzneimittelapplikation und Schlachtung beziehungsweise Lebensmittelgewinnung zuzüglich einer Sicherheitsspanne, so dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht mehr mit Substanzrückständen im tierischen Lebensmittel gerechnet werden muss. Die tierartbezogene Wartezeit wird bei der Zulassung des Tierarzneimittels festgelegt und kann je nach Galenik und Applikationsart unterschiedlich sein. Werden in Einzelrezepturen Arzneistoffe verwendet, für die in zugelassenen Fertigarzneimitteln Wartezeiten festgesetzt sind, so gelten diese analog. Bei Arzneistoffen, für die keine Wartezeit festgelegt ist, ist bei Einzelrezepturen zur Anwendung an Lebensmitteltieren generell eine Wartezeit von fünf Tagen einzuhalten (§ 15 Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes).

Bei Bezug und Abgabe bestimmter Tierarzneimittel gelten besondere Dokumentationspflichten. So ist über den Erwerb verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ein Bezugsnachweis (Lieferschein des Großhandels) zu führen. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Präparate für Lebensmitteltiere muss die Durchschrift der in zweifacher Ausfertigung vorzulegenden Verschreibung als Nachweis über den Verbleib drei Jahre in der Apotheke aufbewahrt werden.

Umwidmung von Humanarzneimitteln

In § 56a Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes sind Voraussetzungen für die ausnahmsweise erlaubte Umwidmung bestimmter Arzneimittel zum Einsatz bei nicht zugelassenen Tierarten oder Anwendungsgebieten genau festgelegt. Die landläufige Meinung, Humanarzneimittel dürften beliebig auch zur Anwendung am Tier kommen, ist also falsch. Im Gegenteil: Die Umwidmung von Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren ist ausdrücklich nicht zulässig.

Bei Lebensmittel liefernden Tieren stellen außerdem zusätzliche Beschränkungen oder Verbote den Schutz des Verbrauchers sicher. So dürfen beispielsweise Stoffe mit estrogener, androgener oder gestagener Wirkung nur als injektionsfähige, zugelassene Fertigarzneimittel bei bestimmten Indikationen durch den Tierarzt appliziert werden. An Lebensmitteltieren verboten ist die Anwendung von estrogen-wirksamen Stilbenen und deren Derivaten sowie von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung, von antimikrobiellen, konservierenden oder antioxidativen Stoffen zur Beeinflussung der Haltbarkeit sowie von so genannten Zartmachern, also Proteolytika zur Beeinflussung der Beschaffenheit tierischer Lebensmittel.

Speziesunterschiede beachten

Besonders zu beachten sind die Folgen artenspezifischer Unterschiede für die Wirkung von Arzneistoffen. Bei verschiedenen Tierarten bestehen bei der Gabe von Medikamenten Dosisunterschiede, die auf der andersartigen Verstoffwechselung beruhen. Die Wirkung eines Arzneimittels bei einer Spezies hängt von Faktoren wie Alter, Menge des Körperfetts, Gesundheitszustand oder Geschlecht des Tieres ab.

Man sollte sich also davor hüten, humanmedizinische Dosis-Wirkungs-Beziehungen von Arzneimitteln unkritisch auf Tiere zu übertragen. Bei systemischer Anwendung sind sonst Über- oder Unterdosierungen vorprogrammiert. Hier einige Beispiele:

Acetylsalicylsäure ist beim Menschen ein probates und gut verträgliches Schmerzmittel. Die Katze hingegen besitzt nur beschränkt die Fähigkeit, Salicylate zu glucuronidieren; es kann zur Kumulation und damit Intoxikation kommen. Pferde und Ziegen hingegen verstoffwechseln mit einer Halbwertszeit von einer Stunde Salicylsäure so schnell, dass kaum ein wirksamer Blutspiegel aufgebaut werden kann.

Die tägliche Erhaltungsdosis von b-Methyldigoxin beträgt beim Hund durchschnittlich 0,01 mg/kg Körpergewicht, beim Menschen hingegen nur 0,002 mg/kg. Ein 15 kg schwerer Hund erhält also wie ein Mensch 0,15 mg b-Methyldigoxin und erleidet dabei keine Intoxikation.

Ibuprofen hat bei Hunden eine sehr geringe therapeutische Breite; diese zeigen nach Gabe von 2,2 mg/kg gastrointestinale Unverträglichkeiten und gegebenenfalls Erbrechen. Nach ungeprüfter Übernahme humanmedizinischer Dosen neuerer, nicht steroidaler Antiphlogistika (NSAR) wurden schwere Magen-Darm-Ulzerationen beobachtet. Auch andere NSAR sollten deshalb bei Hund und Katze in der Selbstmedikation tabu sein.

Flohzirkus macht das Leben schwer

Früher galten vor allem der Juli, der August und der September als "Flohmonate". Heute finden Flöhe in gut geheizten, mit Teppichboden ausgelegten Wohnungen Jahreszeiten unabhängig einen hervorragenden Lebensraum und können so über alle zwölf Monate zum Problem werden. Am häufigsten betroffen sind Hunde und Katzen. Flöhe verursachen nicht nur quälenden Juckreiz, der das Tier stark beeinträchtigt, sie können auch ernstere Probleme hervorrufen, wie beispielsweise eine allergische Dermatitis, bei der es häufig zu Hautläsionen mit Alopezie-Entwicklung an besonders stark betroffenen Körperstellen kommt. Auch Blutarmut tritt vereinzelt auf, denn ein erwachsener Floh kann täglich bis zum zwanzigfachen seines Körpergewichts an Blut aufnehmen.

Flöhe können am ganzen Körper auftreten. Sie sind bis zu 3,5 mm große, seitlich abgeplattete, flügellose Insekten, die sich vom Blut ihrer Wirtstiere ernähren. Mit Hilfe ihrer stechend-saugenden Mundwerkzeuge nehmen sie während der normalen Saugdauer von 20 bis 150 Minuten die vielfache Menge ihres Magenvolumens an Blut zu sich. Der größte Teil wird sofort wieder ausgeschieden und gelangt in Form braunroter, wurstförmiger Gebilde ins Fell des Tieres und die Umgebung.

Die Lebensdauer der Adultflöhe ist abhängig von der "Körperpflegeaktivität" der Wirte. Ein Teil der Parasiten wird durch Beißen und Lecken von den Tieren vernichtet. An Hunden oder Katzen, die zum Beispiel einen Halskragen tragen, können mehr Flöhe überleben als an Tieren, die sich ungehindert auf diese Weise selbst säubern können. Gelangen nüchterne Flöhe auf einen Wirt, beginnen sie innerhalb von Sekunden Blut zu saugen, wobei die männlichen Flöhe weit weniger Blutmahlzeiten zu sich nehmen als die weiblichen.

Flöhe können sich rasant vermehren. Pro Tag legt ein Flohweibchen im Mittel rund 30 der etwa 0,5 mm großen Eier, wobei das Maximum zwischen dem vierten und neunten Tag nach Befall des Wirtes liegt. Unbehandelt können Flohweibchen mehr als 100 Tage lang Eier produzieren. Diese Eier werden ungezielt abgelegt und fallen dort, wo sich das Wirtstier gerade befindet, aus dem Fell zu Boden. Auf diese Weise werden sie in der gesamten Umgebung verteilt.

Wichtig ist es deshalb, die Parasiten rechtzeitig zu entdecken und bereits ersten Zeichen eines Befalls (neben Kratzen und Beißen auch Unruhezustände) auf den Grund zu gehen. Entscheidend ist, dass nicht nur das Haustier, sondern auch die Umgebung behandelt wird. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass bei einem Floh, den man im Tierfell findet, gleichzeitig zehn in der Umgebung, also der Wohnung, zu finden sind.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Besonders bei langhaarigen Hunden oder Katzen ist ein Flohbefall nicht ohne weiteres zu erkennen. Ernst genommen werden sollten in diesem Zusammenhang Hautveränderungen im Bereich der Kruppe, des Schwanzansatzes oder der schwächer behaarten Bauchseite. Scheitelt man das Fell mit einer Pinzette oder benutzt man einen speziellen Flohkamm mit eng stehenden Zinken, entdeckt man häufig Flöhe oder ihren Kot in Form kleiner braunroter Krümel. Gibt man die Krümel auf ein feuchtes Vliespapier, bildet sich nach kurzer Zeit um die Kotpartikel herum ein rötlichbrauner Hof aus Hämoglobin.

Flöhe entwickeln sich in einem Mehrstadienzyklus. Abhängig von den Umweltbedingungen schlüpfen aus den Eiern nach ein bis zehn Tagen weißliche, 2 mm lange Larven. Sie meiden das Licht und verkriechen sich in Ritzen, Spalten, Textilien und Teppichfasern. Hier ernähren sie sich nicht nur von organischem Abfall, sondern vor allem vom ausgeschiedenen Blut der Adultflöhe, das für ihre erfolgreiche Entwicklung notwendig ist. Abhängig von Temperatur und Luftfeuchte häuten sie sich innerhalb von fünf bis 14 Tagen zweimal und verpuppen sich als nun bis zu 5 mm lange bräunliche Drittlarve in einem selbst gesponnenen Kokon. Die Entwicklung innerhalb des Kokons dauert fünf bis 19 Tage. Der Floh ist im Inneren des Kokons sehr gut geschützt, vorausgesetzt, dass dieser keiner allzu starken Austrocknung unterliegt. Anders ist es mit den gegen Umwelteinflüsse und Insektizide empfindlichen Larven.

Der voll entwickelte Adultfloh verbleibt zunächst im Kokon und schlüpft erst auf adäquaten Reiz. Dies kann Druck durch Fuß und Körpergewicht eines Menschen, Wärme oder erhöhte CO2-Konzentration sein. Fehlen diese Stimuli, kann der Adultfloh bis zu 140 Tage im Kokon verharren. Dies erklärt, warum Heimtiere oft innerhalb kürzester Zeit massenhaft von Flöhen befallen werden können, wenn längere Zeit nicht benutzte Räume wieder aufgesucht werden. Andererseits können Flöhe nach einer gewissen Zeit jedoch auch spontan aus der Puppe schlüpfen und sich aktiv auf die Suche nach einem geeigneten Wirtstier machen.

Flöhe können ohne Blutmahlzeit etwa ein bis zwei Wochen in der Umgebung überleben, dann muss ein geeigneter Wirt gefunden sein. Abhängig von den Umweltbedingungen kann der gesamte Flohzyklus zwischen 12 und 174 Tagen andauern. Beim Kampf gegen Flöhe (zum Einsatz kommen Präparate unter anderem mit den Wirkstoffen Propoxur, Imidacloprid, Fipronil, Permethrin) ist es also wichtig, die Umgebung ausreichend lange mitzubehandeln.

Als erste Maßnahme bietet sich ein Bad mit einem geeigneten Shampoo an. Es reinigt und pflegt das Fell und befreit von direkt im Fell sitzenden Flöhen. Danach sollte das ganze Fell mit einem Flohschutz-Puder behandelt werden. Wichtig ist, dabei auch unzugängliche Körperpartien wie zum Beispiel Körperfalten unter den Ohren oder am Bauch nicht auszulassen. Regelmäßige Wiederholungsbehandlungen sind ein Muss. Die Umgebung, zum Beispiel Teppichböden, Polstermöbel, Decken und Körbchen, sollten gründlich abgesaugt werden. Auch den Autositz sollte man nicht vergessen. Damit sich die Eier in der Staubsaugertüte nicht weiterentwickeln können, ist es ratsam, vor dem Saugen etwas Flohschutzpuder in die Tüte zu geben und diese nach dem Saugen sofort zu wechseln. Mit dem Saugen erfasst man den größten Teil der Floheier, jedoch nicht die versteckt lebenden Larven. Wenn diese sich zu adulten Flöhen entwickelt haben, können sie erneut auf ihren Wirt springen. Um diesem Neubefall vorzubeugen, sind entsprechend präparierte Halsbänder gegen Flöhe geeignet. Für die rezeptfreie Abgabe in der Apotheke stehen weitere Wirkstoffe wie Lufenuron zur Verfügung, das gegen präadulte Stadien der vorherrschenden Floharten wirkt.

Phytos auch für Tiere gefragt

Derzeit entfallen circa 30 Prozent des Tierarzneimittelmarktes auf Biologika, zu denen auch die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen gehören. Die Selbstmedikation mit dieser Arzneimittelgruppe wird immer beliebter, nicht zuletzt, weil auch die Kosten für den Tierhalter vor allem bei längerer Therapiedauer eine Rolle spielen. Zum Einsatz kommen zum Beispiel Ginkgo biloba oder Crataegus oxyacantha bei geriatrischen Erkrankungen oder Echinacea-Präparate zur Immunstimulation. Da viele Phytopharmaka und Homöopathika nicht verschreibungspflichtig sind, spielt die Beratung in der Apotheke gerade hier eine besondere Rolle. Wichtig ist jedoch, die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen und den Tierhalter, falls nötig, an den Tierarzt zu verweisen.

Standardzulassungen kennt jeder Apotheker. Diese von der Pflicht zur Einzelzulassung befreiten Fertigarzneimittel kommen im Apothekenalltag häufig vor. Dass es eine ganze Reihe standardzugelassener Tierarzneimittel gibt, ist weniger bekannt.

Ein Mittel zur Badebehandlung verpilzter und parasitenbelasteter Speisefische ist das violette Kaliumpermanganat. Die Tiere werden für zehn Minuten einer Lösung von 2 bis 3 g/100 l Wasser ausgesetzt, danach erfolgt Frischwasserzufuhr. Die Wartezeit von vier Tagen vor dem Verzehr ist einzuhalten. Weitere Standardzulassungen für Fertigarzneimittel, die bei Fischen gegen Mykosen und Parasiten angewandt werden, umfassen Malachitgrünoxalat, Calciumhydroxid, Calciumoxid und Natriumchlorid. Infusionen für Katzen und Hunde, wie 10-prozentige Fructose- und 5-, 10-, 20- und 40-prozentige Glucose-Lösung, findet man ebenfalls im Tierarzneimittel-Sortiment der Standardzulassungen. Keines der genannten standardzugelassenen Tierarzneimittel unterliegt der Verschreibungspflicht. Beim Vertrieb durch Apotheken ist jedoch auf die in § 67 Abs. 5 AMG geforderte Anzeigepflicht hinzuweisen.

Zecken lauern überall

Die nur 2 bis 3 mm großen Zecken haben von April bis Oktober Hauptsaison. Sie sind unterwegs auf Gräsern, Kräutern, Büschen und Halmen und lauern, stets auf der Suche nach Kost und Logis, auf vorbeistreichende Hunde und Katzen. Haben sie einen Wirt gefunden, nisten sie sich an geeigneten Hautpartien ein. Wenn sie sich einmal in der Haut festgebissen haben, bleiben sie ihrem Wirt mit Hilfe ihrer Widerhaken und des Zeckenkitts noch tagelang erhalten.

Zecken können zahlreiche viral und bakteriell bedingte Krankheiten übertragen. Wie beim Menschen verlaufen derartige Infektionen zunächst mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Teilnahmslosigkeit oder körperlicher Schwäche, es kann jedoch auch zu schwer wiegenden Langzeitfolgen wie Lähmungen und Gelenkentzündungen kommen. Ein geeigneter Zeckenschutz mit entsprechend präparierten Halsbändern aus der Apotheke ist deshalb wichtig.

Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen

Sauberkeit, Hygiene und die richtige Ernährung sind wichtige Voraussetzungen für die Gesundheit von Heim- und Haustieren. Daneben sollten sie zum sicheren Schutz gegen gefährliche Infektionskrankheiten regelmäßig geimpft werden.

Pferde sollten gegen Tetanus mit zwei Impfungen im Abstand von etwa vier Wochen grundimmunisiert werden. Ein Jahr später und danach alle zwei Jahre ist eine Auffrischimpfung erforderlich. Gegen Tollwut sollten insbesondere Weidepferde einmal jährlich geimpft werden. Die aktive Immunisierung gegen Virushusten besteht aus drei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen und sechs Monaten. Regelmäßige Wurmkuren zwei- bis viermal jährlich sind für die Gesundheit der Tiere ebenfalls von Bedeutung.

Bei Hunden ist darüber hinaus eine ausreichende Grundimmunisierung und regelmäßige Wiederholungsimpfung gegen Hepatitis und Staupe (Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung alle zwei Jahre), Tollwut, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten (Wiederholungsimpfung nach Grundimmunisierung jedes Jahr) zu beachten.

Der Impfschutz bei Katzen sollte Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose und Tollwut einschließen. Auch hier sind nach der Grundimmunisierung regelmäßige, meist jährliche Auffrischungen (Katzenseuche zweimal jährlich) wichtig. Wie das Pferd brauchen auch Hunde und Katzen regelmäßige Wurmkuren, unter anderem mit Pyrantel oder Praziquantel.

Füchse gefährden Mensch und Tier

Das Tollwut-Virus gefährdet nicht nur zahlreiche Tierarten, sondern auch den Menschen. Nach Ausbruch der ersten Krankheitserscheinungen gibt es bis heute keine Möglichkeit der Therapie. So ist die Tollwut eine der gefürchtetsten Infektionskrankheiten. Die Übertragung der Tollwut erfolgt über virushaltigen Speichel infizierter Tiere. Die Eintrittspforten für das Virus stellen Hautverletzungen, wie zum Beispiel Schürf- oder Bisswunden dar. Nach dem Eindringen in den Organismus wandert das Virus entlang der Nervenbahnen in Richtung Gehirn.

In Europa spielt der Fuchs die zentrale Rolle im Seuchengeschehen. Er gilt als der eigentliche Träger der Tollwut. Für den Menschen kommen als Infektionsquelle entweder der Fuchs selbst oder infizierte Nutz- und Heimtiere, insbesondere der Hund, in Frage. Ein besonderes Augenmerk sollte deshalb auf Hunde gerichtet werden, die in ländlichen Gegenden genügend Gelegenheit zum Streunen haben. Eine entsprechende Impfung schützt nicht nur Hunde, sondern auch Menschen. Wegen der großen Gefahr für Mensch und Tier unterliegt die Tollwut in der Bundesrepublik besonderen veterinärrechtlichen Bestimmungen. Danach müssen erkrankte, aber auch tollwutverdächtige, ungeimpfte Tiere getötet werden. Für geimpfte Tiere besteht dann keine Pflicht zur Tötung, wenn die letzte Impfung vor dem Kontakt mit einem tollwuterkrankten beziehungsweise -verdächtigen Tier mindestens vier Wochen, längstens aber ein Jahr zurückliegt.

Qualifikation des Apothekers

Seine Ausbildung vermittelt dem Pharmazeuten die Basis für eine sachgerechte Beratung auch von Tierhaltern über Tierarzneimittel. Insbesondere im praxisbegleitenden Unterricht des dritten Ausbildungsabschnittes wird dieses Thema vermittelt. Wer allerdings weitergehende Kenntnisse erwerben möchte, hat in Deutschland nur begrenzte Möglichkeiten. In Großbritannien jedoch gibt es zwei Aufbaustudiengänge, die auch für deutsche Apothekerinnen und Apotheker interessant sein können.

Die Queen's Universität Belfast bietet einen Kurs in "Veterinary Pharmacy" an, der innerhalb von acht Monaten im Fernstudium belegt werden kann. Er ist in vier Unterrichtsblöcke gegliedert und richtet sich speziell an Offizinapotheker. Vertiefte Kenntnisse über Tiergesundheit und Tierarzneimittel qualifizieren für eine entsprechende Beratungstätigkeit in der öffentlichen Apotheke . Der Kurs wird in Kooperation mit den Dachorganisationen der Apotheker im Vereinigten Königreich (Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, Pharmaceutical Society of Northern Ireland) durchgeführt und führt zum "Certificate in Veterinary Pharmacy". Unterrichtsthemen sind Ökonomie und Marketing des Tiergesundheitsmarktes sowie Krankheitsbilder der verschiedenen Tierarten und ihre medikamentöse Therapie. Im Lehrstoff werden Hunde, Katzen, Pferde, Schafe, Kleintiere wie Meerschweinchen oder Hamster, Vögel und Fische sowie ausgewählte exotische Tiere berücksichtigt.

Darüber hinaus bietet die Royal Pharmaceutical Society of Great Britain (RPSGB) die Möglichkeit, ein "Diploma in Agricultural and Veterinary Pharmacy" zu erwerben. Bislang waren im Rahmen des einjährigen Kurses neben zwei einwöchigen Präsenzkursen an einer englischen Universität ein dreißigtägiges Praktikum, die Stoffbearbeitung im Selbststudium sowie die Anfertigung einer 8000 bis 12000 Wörter umfassenden Projektarbeit zu absolvieren. Derzeit ist eine Überarbeitung des Curriculums, auch mit einer Anrechnungsmöglichkeit des Certificate in Veterinary Pharmacy der Universität Belfast, in Diskussion.

An Tierarzneimitteln interessierte Apothekerinnen und Apotheker haben sich zudem in einer "Special Interest Group Veterinary Pharmacy" der RPSGB zusammengeschlossen, die unter anderem regelmäßige Fortbildung anbietet.

Suche von Informationsquellen

Neben guten Kenntnissen zu Tiererkrankungen und Tierarzneimitteln sind die richtigen Informationsquellen für Apotheker, die Tiergesundheit zu einem Standbein ihrer Apotheke machen möchten, entscheidend. Außer der schon erwähnten Literatur zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Verkehrs mit Tierarzneimitteln sind hier besonders (Fach-) Informationen zu den verfügbaren Fertigarzneimitteln für Tiere zu nennen. Geeignete Nachschlagewerke in Buchform oder Fachartikel stehen ebenso zur Verfügung wie Software oder Informationen aus dem Internet. Die Literaturliste zu diesem Beitrag nennt einige wichtige Standardwerke. Auf den Seiten der PZ online findet sich zudem eine ausführliche Linksammlung, die wichtige Internetquellen zum Thema Tierarzneimittel und Tiergesundheit beinhaltet.

 

Literatur

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Die Autorin

Christiane Staiger studierte Pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Der Approbation 1990 folgten Tätigkeiten in der öffentlichen Apotheke, bei der ABDA -Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arbeitsgemeinschaft für Pharmazeutische Verfahrenstechnik e.V. (APV) und der pharmazeutischen Industrie. Sie absolvierte Aufbaustudiengänge in Pharmaziegeschichte (Promotion an der Philipps-Universität Marburg) sowie Veterinärpharmazie und ist Mitglied der Royal Pharmaceutical Society of Great Britain.

 

Anschrift der Verfasserin:
Dr. Christiane Staiger
Jean-Philipp-Anlage 24
63263 Neu-Isenburg

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