Pharmazeutische Zeitung online

ABDA-Artikelstamm

19.05.2003  00:00 Uhr

DAV-Wirtschaftsforum

ABDA-Artikelstamm

Der ABDA-Artikelstamm umfasst Daten, die die Abrechnung von Arzneimitteln und sonstigen apothekenüblichen Waren ermöglichen. Komplexe Vorschriften aus Gesetzen und Verordnungen würden zu klaren Informationen verarbeitet, erläuterte Lutz Boden von der ABDATA, Eschborn.

Die Aufgabe der ABDATA bestehe darin, Informationen zu recherchieren, zu erfassen und Softwarehäusern bereitzustellen, die in einem zweiten Schritt die Daten in ihre Programme einpflegen. Die Daten würden 14-tägig aktualisiert.

Als Bezugsquelle für die Informationen nannte Boden die Unternehmensmeldungen gegenüber der Informationsstelle für Arzneimittel (IFA). Hier beantragt der Hersteller die Pharmazentralnummer (PZN) für sein Produkt, das er hinsichtlich der Kennzeichnung genau beschreiben muss. Die Daten werden von dem ABDATA Pharma-Daten-Service geprüft und gegebenenfalls ergänzt. Zudem besteht eine Rückmeldung zur IFA, um die jeweilige Klassifikation zu bestätigen. Die ABDATA steht überdies mit den Apothekerverbänden und den Kostenträgern in Kontakt sowie mit Behörden und der Arzneimittelkommission, um Daten zur Arzneimittelsicherheit zu integrieren.

Jede einzelne PZN wird daher mit einer Vielzahl von Attributen beschrieben, etwa ob es sich um ein Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel handelt. Festbetragsregelungen sowie Zuzahlungs- und Abgabebestimmungen (Verschreibungspflicht et cetera) werden ebenso aufgeführt wie der Herstellerabgabe-, Apothekeneinkaufs- und Apothekenverkaufspreis. Auch Lagerungshinweise, Darreichungsform und Packungsgröße finden Eingang in den Artikelstamm.

Die häufigen Änderungen auf gesetzlicher Ebene bescheren der ABDATA in letzter Zeit deutlich mehr Arbeit, so Boden. Nachdem die einzelne PZN auch nach Negativliste und Importarzneimittel gekennzeichnet ist, kam seit dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz die Aut-idem-Regelung hinzu. Geordnet nach Indikationsbereich müssen nun Auswahltabellen mit entsprechenden Preislinien erstellt werden. Dabei listet der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Wirkstoffe nach Darreichungsform, und die Spitzenverbände der Krankenkassen erstellen die Auswahltabellen und Drittel-Grenzen. Diese Basisdaten nimmt ABDATA in den Artikelstamm auf und ergänzt sie um die 5er-Grenze. Als problematisch beschrieb der Referent, dass sich die Daten schnell änderten oder für viele Arzneimittel noch keine Listen vorlägen. In einer solchen Übergangszeit diene zunächst der Festbetrag zur preisgünstigen Einstufung.

Auch das Beitragssatzsicherungsgesetz beschere der ABDATA einen Mehraufwand, da sechs Attribute pro PZN zusätzlich erfasst werden müssen: Apotheken-, Hersteller- und Großhandelsrabatt sowie der jeweilige Rabattbetrag. Die Daten seien abhängig von Herstellermeldungen und Ausnahmeregelungen wie bei Kontrazeptiva, Rezepturarzneimitteln und Impfstoffen, auch unterschiedliche Lieferverträge erschwerten eine Einstufung. Da man eine Retaxation verhindern wolle, müsse ein Präparat in Zweifelsfällen als nicht erstattungsfähig gekennzeichnet werden. Jedoch sei dies eine Gratwanderung, da die Erstattung nicht in jedem Fall artikelabhängig, sondern maßgeblich durch die ärztliche Verordnung bestimmt sei, schloss Boden.

 

zurück Top

© 2003 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa