Politikticker - Archiv |
06.12.2004 00:00 Uhr |
Auch wenn die Krankenkassen nicht müde werden, den Ausgabenschub bei Arzneimitteln zu prophezeien, die Tatsachen sprechen dagegen. Nach Zahlen des Deutschen Apothekerverbandes bewegten sich die GKV-Arzneiausgaben im Oktober mit 1,82 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau. Dass sich im traditionell starken Oktober die Ausgaben dem Wert des Vorjahres angenähert haben, liegt auch an der wachsenden Zahl von Zuzahlungsbefreiungen. PZ
Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig Anspruch auf genauen Durchblick bei ihrer Krankenhausbehandlung. Nach der Entlassung müsse das Krankenhaus auf Wunsch eine detaillierte Patientenquittung ausstellen, teilte der BKK-Landesverband NRW mit. Die Quittung müsse die Hauptdiagnose, Entlassungs- und Verlegungstage sowie die Rechnung enthalten. Der Anspruch gelte rückwirkend zum 1. Oktober, sagte ein BKK-Sprecher. dpa
Krankenkassen versuchen nach einem Bericht des Magazins „Focus“ Langzeitarbeitslose aus ihrer Versicherung zu drängen. Ab Januar erhalten Krankenkassen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher nur noch einen Pauschalbetrag von 124 Euro pro Monat - bislang erstatten die Sozialämter die tatsächlichen Kosten für die medizinische Versorgung. „Die Krankheitskosten für Langzeitarbeitslose dürften die Einnahmen deutlich übersteigen“, sagte ein Branchenexperte dem Magazin. dpa
Wenn beim Zusammenschluss zweier Krankenkassen der Beitragssatz steigt,
haben die Versicherten das Recht zu kündigen und zu einer preiswerteren
Kasse zu wechseln. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Das Sonderkündigungsrecht von Kassenmitgliedern bei einer Beitragserhöhung
gelte auch dann, wenn die Anhebung im Zuge einer Kassenfusion vorgenommen
werde, urteilten die Richter (AZ.: B 12 KR 16/04 R). dpa
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