Politikticker - Archiv |
16.05.2005 00:00 Uhr |
Das höchste Gericht der Europäischen Union hat die Rechte der Hersteller von Natur-Arzneimitteln gestärkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass in Deutschland auch homöopathische Kombinationspräparate vereinfacht zugelassen werden müssen. Ein Nachweis der Wirksamkeit des Naturmittels sei nicht nötig. Gegen das Urteil (Aktenzeichen: C-444/03) des EuGH ist kein Rechtsmittel möglich. Das Unternehmen meta Fackler KG hatte dagegen geklagt, dass 1993 eines seiner Mittel nicht im vereinfachten Verfahren durch das Bundesgesundheitsamt beziehungsweise das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden war. »Ein Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit« sei laut der entsprechenden EU-Richtlinie ausdrücklich nicht nötig. Dass die Arznei unbedenklich sei, werde vor allem durch den Grad der Verdünnung garantiert. dpa
Eine Mehrzahl der Menschen in Deutschland befürwortet passive Sterbehilfe. Das geht aus einer repräsentativen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor. Danach sprachen sich 80 Prozent der Menschen dafür aus, 8 Prozent lehnten es ab, dass ein Arzt passive Sterbehilfe leistet. Dies ist der Fall, wenn ein Patient lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt und dies ausdrücklich in einem Patiententestament festlegt. Die Einstellung für passive Sterbehilfe gehe durch alle gesellschaftlichen Gruppen, teilten die Demoskopen mit. dpa
Im Streit um Marathondienste in Krankenhäusern will das EU-Parlament
die Position der Ärzte stärken. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg
dafür, dass Bereitschaftsdienste von Medizinern und anderen Arbeitnehmern
grundsätzlich als Arbeitszeit gelten müssen. Die EU-Kommission will das
nicht. Die Sozialpartner in den Mitgliedsländern sollen nach den
Vorstellungen des Parlaments allerdings selbst entscheiden können, ob
inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes geringer gewichtet
werden. dpa
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