Politikticker - Archiv |
17.06.2002 00:00 Uhr |
Die Genehmigung, Medikamente in der Arztpraxis abzugeben, hat die Ärztevereinigung NAV-Virchow-Bund Schleswig-Holstein gefordert. Wenn die Versorgung mit Arzneimitteln über das Internet schon Realität sei, dann müsse auch die Medikamentenabgabe über die Arztpraxis möglich sein, sagte der Verbandsvorsitzende Ralf Büchner am Freitag in Klanxbüll (Kreis Nordfriesland). Der Verband, der nach eigenen Angaben in Schleswig-Holstein rund 300 Mitglieder hat, bat das Land um Unterstützung. dpa
Bei einem Beamten kann der Dienstherr die Übernahme der Kosten für das potenzsteigernde Arzneimittel Viagra nicht von vornherein ablehnen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Vielmehr müssten die Kosten dann von der Beihilfe übernommen werden, wenn der Einsatz des Medikaments medizinisch geboten sei, betonten die Richter (Az.: 2 A 11755/01.OVG). Das Gericht gab der Zahlungsklage eines 56 Jahre alten Beamten statt. Der Kläger musste sich einer Prostatakrebsoperation unterziehen. Seither litt er an einer erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung verordneten ihm die Ärzte das Mittel Viagra. Der Dienstherr lehnte es jedoch ab, die Kosten dafür aus Mitteln der Beihilfe zu übernehmen. dpa
Die finanziellen Probleme der Berliner städtischen Krankenhausgesellschaft Vivantes scheinen zunächst entschärft. Der Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses schnürte ein Paket über insgesamt rund 55 Millionen Euro, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Schwerpunkt ist ein Darlehen in Höhe von 45 Millionen Euro, das Berlin als Vivantes-Gesellschafter dem Konzern jetzt als Eigenkapital übergeben will. dpa
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat das grundsätzliche Verbot der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneien über einen Schalter bekräftigt. So wurde die Klage eines Ulmer Apothekers gegen einen Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen abgewiesen. In dem Urteil heißt es, die Abgabe über den Schalter außerhalb des Notdienstes verstoße gegen die Apothekenbetriebsverordnung (Az.: 1 K 455/01). Der Rechtsstreit begann bereits im Oktober 1997. Der Kläger behauptete, das vom Regierungspräsidium verfügte Verkaufsverbot sei verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts jedoch wird die vom Gesetzgeber erwünschte Bereitschaft des Kunden, eine Beratung zu beanspruchen, auch in dem Ulmer Fall beeinträchtigt. "Dass der Kunde unter Umständen in den Apothekenbetriebsraum hineinfasst, genügt den Anforderungen ... nicht", heißt es in dem Urteil. dpa ´
© 2002 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de