Politikticker - Archiv |
09.04.2001 00:00 Uhr |
Die Positivliste für Arzneimittel wird vermutlich noch weiter verschoben. Nachdem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in der vergangenen Woche erfahren hatte, dass die Medikamentenliste auf 2003 verschoben werden soll, steht jetzt der Termin 2004 im Raum. Der BPI beruft sich auf Informationen aus Politikerkreisen. PZ
Halbe MehrwertsteuerDie ABDA hat ihre Forderung nach einer Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel bekräftigt. Notwendige Arzneimittel würden wie "Luxusartikel" besteuert, sagte ABDA-Präsident Hans-Günter Friese, am Freitag vor Journalisten in Berlin. Er verwies auf Produkte und Dienstleistungen, die nur einen ermäßigten Steuersatz entrichten müssten oder gänzlich befreit seien. Es sei "logisch fragwürdig, wenn die ärztliche Leistung von der Umsatzsteuer befreit wird, die pharmazeutische Leistung eines Apothekers" hingegen der Umsatzsteuerpflicht mit dem Normalsatz von 16 Prozent unterliege. dpa
Regelmäßige Leistungstests für deutsche Ärzte hat der Münchner Professor Dr. Peter Scriba gefordert. Nach seiner Ansicht weist die ärztliche Fortbildung in Deutschland erhebliche Defizite auf. "Weniger als die Hälfte der deutschen Ärzte bildet sich regelmäßig weiter", sagte der Medizinprofessor der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Gleichzeitig verdoppele sich aber das medizinische Wissen alle zehn Jahre. Scriba war langjähriger Ärztlicher Direktor des Münchner Klinikums Innenstadt der Ludwig-Maximilians Universität und ist Mitglied des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. Wie diese Überprüfung im einzelnen aussehen soll, müssten die Landesärztekammern entscheiden. "Wir wollen nicht das komplette Staatsexamen wiederholen", stellte Scriba klar. dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Altersgrenze für Vertragsärzte gebilligt. Demnach ist die Regelung, dass Mediziner jenseits des 55. Lebensjahres als Vertragsärzte nicht mehr neu zugelassen werden dürfen, mit der Verfassung vereinbar. Die 1989 eingeführte Altersgrenze sei wegen ihres Spareffekts für die Krankenkassen gerechtfertigt, befanden die Karlsruher Richter. Damit wies der Erste Senat die Verfassungsbeschwerde eines 1934 geborenen Arztes ab, der sich kurz vor seinem 60. Lebensjahr als Vertragsarzt niederlassen wollte. dpa
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