Politikticker - Archiv |
19.03.2001 00:00 Uhr |
Die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch hat Bedenken gegen die Rücknahme von Arzneimitteln durch den Arzt. Auf Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Detlef Parr zur Haltung der Bundesregierung zum Fall des Arztes Bartel Berendes erklärte die SPD-Politikern zum Fall: "Die Verbotsregelungen des Arzneimittelrechtes sind im Sinne des Patientenschutzes berechtigt." Im Falle einer Rücknahme von Arzneimitteln könne nicht ausgeschlossen werden, "dass durch eine gegebenenfalls unbeabsichtigte unsachgemäße Lagerung ... Beeinträchtigungen in der Qualität eintreten können, die äußerlich nicht erkennbar sind. Bartel Berendes war vom Amtsgericht Detmold zu einer Geldbuße in Höhe von 5000 DM verurteilt worden, weil er zurückgegebene Arzneimittelpackungen an Patienten weitergegeben hatte. PZ
KBV-Chef bestätigtDer Berliner Kassenärztechef Manfred Richter-Reichhelm bleibt Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der 59-jährige Urologe wurde auf der Vertreterversammlung der KBV am Samstag in Köln mit großer Mehrheit wiedergewählt, teilte die Berliner Vereinigung mit. Er hatte das Amt vor einem Jahr angetreten. Die KBV vertritt die Interessen von rund 120. 000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Richter-Reichhelm hält nach der Mitteilung an der Forderung fest, die Arznei- und Heilmittelbudgets abzuschaffen und die ärztliche Tätigkeit leistungsgerecht zu vergüten. Die Finanzierung der ambulanten Medizin dürfe nicht länger rein ökonomischen Zwängen unterliegen. Vielmehr müsse der Versorgungsbedarf der kranken Bevölkerung die Elle des Finanzbedarfs sein. dpa
Angesichts der Finanzkrise der großen Krankenkassen wegen anhaltender Mitgliederflucht denken SPD-Politiker über Einschränkungen beim Kassenwechsel nach. Sie plädierten dafür, billigere Kassen zu Beitragserhöhungen zu zwingen. Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) verlangte in einer in Berlin veröffentlichten Resolution, den nächsten Kündigungstermin für pflichtversicherte Kassenmitglieder am 30. September 2001 auszusetzen und den Kassenwechsel neu zu regeln. Danach sollen Kassenmitglieder ihre Krankenkasse nur noch alle zwei Jahre wechseln dürfen. dpa
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