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Politikticker - Archiv

05.03.2001  00:00 Uhr

Politikticker

Reaktion unklar

Noch immer ist unklar, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf ein Ultimatum der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festlegung von Festbeträgen für Arzneimitteln reagiert. Auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt das Ministerium, "grundsätzlich" müsse die Festbetragsfestsetzung "für die betroffenen Fachkreise nachvollziehbar" gestaltet werden. Aber Grund für aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die von den GKV-Spitzenverbänden ultimativ für den 12. März angekündigte Festbetragsabsenkung sieht das BMG offensichtlich nicht. Tenor: Rechtlich sowie europarechtlich sei das Handeln der Krankenkassen ein-wandfrei, die EG-Transparenz-Richtlinie nicht anwendbar. PZ  

10 Millionen für Beratung

Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung wollen 31 Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung fördern. Mit insgesamt 10 Millionen DM wollen die Krankenkassen die Projekte im Rahmen von Modellvorhaben nach § 65 b SGB V unterstützen. Während der Förderphase wollen die Kassen ermitteln, welcher Beratungsbedarf bei den Patienten besteht und wie dieser am besten gedeckt werden kann. PZ  

Arzneiüberwachung in Hessen

Das Darmstädter Regierungspräsidium ist von sofort an für die Arzneimittelüberwachung in ganz Hessen zuständig. Das gab Regierungspräsident Gerold Dieke am Dienstag in Darmstadt bekannt. Damit solle die Überwachung vereinheitlicht werden. Bislang seien auch die Regierungspräsidien in Kassel und Gießen zuständig gewesen. dpa  

Klonverbot in Kraft

Das Klonverbot des Europarates ist am 1. März in Kraft getreten. Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Bioethik-Konvention vom Januar 1998 verbietet "ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist". Der Text wurde bislang von 24 Ländern unterzeichnet und ist nach der Ratifizierung durch fünf Europarats-Mitglieder völkerrechtlich in Kraft getreten. Das Protokoll kann nur im Zusammenhang mit der Bioethik-Konvention unterzeichnet werden. Deutschland hat diesen Schritt bislang nicht getan. Die Bundesregierung argumentiert, in der Konvention sei der Schutz der Behinderten nicht ausreichend gesichert. dpa   Top

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