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Politikticker - Archiv

04.02.2002  00:00 Uhr

Politikticker

Weihnacht bei DocMorris

Der Arzneimittelversender DocMorris weigert sich, manche Rezepte zu beliefern. Einem Kunden, der am 18. Dezember Bromazanil 6 N1 bestellte, teilte das Unternehmen mit, dass man "so kurz vor Weihnachten ... keine schnelle Versorgung mit dem benötigten Arzneimittel garantieren könne". Das Rezept erhielt der Kunde im selben Brief zurück - nach Weihnachten. DocMorris hält dies nach eigenem Bekunden für eine "aus Gründen der Qualitätssicherung unvermeidliche Maßnahme". In jedem Fall handelt es sich angesichts des Verkaufspreises von Bromazanil um eine unvermeidliche Maßnahme zur Gewinnsicherung. PZ

Arztwerbung

Ärzte und Kliniken dürfen künftig in sachlicher Form für alle praktischen Erfahrungen werben, die alleine sie auszeichnen. Das geht aus einem neuen, noch unveröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Januar hervor. (1 BVR 1147/01) Begründung: Kann sich ein Arzt oder Krankenhaus zu Recht als Spezialist bezeichnen, sei dies grundsätzlich eine "interessengerechte und sachangemessene Information für Patienten". Das Urteil dürfte vermutlich auch Auswirkungen auf die Berufsordnungen der Apotheker haben. PZ

Internet-Prozess

Das Landgericht Münster wird nach Medienberichten in Kürze über einen großen Fall von Internethandel mit Viagra-Imitaten verhandeln. Die Staatsanwaltschaft habe drei Männer angeklagt, die fast zwei Jahre lang mehrere 100.000 gefälschte Potenz-Pillen importiert und verkauft haben sollen, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Die Verdächtigen hätten die blauen Viagra-Imitate vorwiegend aus China bezogen. Der Wirkstoff sei mit dem Original aus dem Haus des US-Pharmakonzerns Pfizer fast identisch. dpa

Festbeträge rechtens

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Kosten für Arzneimittel auch weiterhin nur bis zu den gesetzlich festgelegten Festbeträgen übernehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin. Es wies damit den Eilantrag eines Pharmaunternehmens gegen die seit Januar geltende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zurück. dpa ´Top

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