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Politik 3

18.12.2000  00:00 Uhr
ZUGABEN

Regierung will Rabatt

von Thomas Bellartz, Frankfurt am Main

Die einen sprechen vom Paradies für den Konsumenten, andere befürchten den Niedergang des mittelständischen Einzelhandels. Die Bundesregierung hat Mitte vergangener Woche in Berlin die von langer Hand vorbereitete Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung angekündigt.

Das aus dem Jahr 1933 stammende Rabattgesetz gehört Mitte nächsten Jahres der Vergangenheit an. Gleiches gilt für die Zugabeverordnung, von der bislang auch die deutschen Apotheken betroffen sind.

Bislang ließ der Gesetzestext Unternehmen wenig Handlungsspielraum bei der Gewährung von Nachlässen und Rabatten. Aus den mageren 3 Prozent erlaubtem Maximalrabatt werden in Zukunft vielleicht 30 oder weit mehr Prozent werden. Denn: Unternehmen sind bei der Wahl von Vergünstigungen für den Verbraucher keine gesetzlichen Vorschriften mehr vorgegeben.

Das gilt auch für die so genannten Zugaben. Bislang durften diese nur in einem minderwertigen Umfang gewährt werden. Klassisches Beispiel ist der Kugelschreiber, den der Unternehmensname ziert, oder das Paket Papiertaschentücher. Mehr war nicht drin.

Während zuletzt auch ausländische Unternehmen verstärkt bei der Brüsseler EU-Kommission gegen das knapp 70 Jahre alte Gesetzeswerk, das in Europa seinesgleichen suchte, wetterten, wurde die Regelung längst nicht mehr eingehalten. In der Praxis handeln Verbraucher und Unternehmen bereits munter miteinander. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid haben mehr als ein Drittel der Befragten bereits höhere Rabatte als die gesetzlich erlaubten 3 Prozent bekommen, 10 Prozent seien durchaus üblich. Und das Verbot von Zugaben war den meisten Verbrauchern noch nicht einmal bekannt.

Während über die möglichen rechtlichen und wettbewerblichen Konsequenzen für die deutschen Apotheken noch keine Klarheit herrscht, rechnen Wirtschaftswissenschaftler für manche Unternehmen sowohl mit Verlusten durch Rabatte als auch mit daraus resultierenden Erlösen. Für die Einkaufspolitik von Apothekeninhabern kann sich die Entscheidung aus Berlin positiv auswirken: "Der Druck der Kunden auf den Handel wird stark steigen", schätzt Helmut Blümer vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe. Autohändler werden es schwerer haben, ihren Kunden Rabatte und Geschenke zu verwehren. Preisnachlässe im zweistelligen Prozentbereich, vollgetankte Autos, Garantien auf Gebrauchtwagen und wertvolles Zubehör wie Dachboxen und Winterreifen könnten im Autohandel zu üblichen Kaufanreizen ohne Aufpreis werden. In einer ersten Schätzung erwartet die Branche einen jährlichen Umsatzverlust von bis zu einer halben Milliarde DM.

"Vor einer grundlegenden Änderung des Werbeverhaltens", sieht Stefan Schneider, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Gesellschaft insgesamt. Rabatte und Geschenke würden zum Lockmittel, mit dem Händler sich zu überbieten versuchen. Er befürchtet, dass leistungsfähige Mittelstandsunternehmen dem Rabattwettbewerb mit großen Konzernen mitunter nicht gewachsen sind.

Kleine Händler haben aber nach Analystenansicht bei Staffelrabatten durchaus Chancen im Wettbewerb: "Einzelhändler einer Stadt oder einer Straße könnten sich zusammenschließen und gemeinsame Kundenkarten oder Punktesysteme einführen", schlägt Dirk Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände vor. Ohne die Beschränkungen durch Rabattgesetz und Zugabeverordnung könnten kleine Anbieter zudem ihren potenziellen Kundenkreis viel gezielter bewerben.

Internet-Angebote ausländischer Händler locken bereits heute Spontankäufer mit Rabatten in Höhe von 50 und 75 Prozent, die angeblich nur wenige Stunden gelten. Besonders der Online-Handel dürfte durch die geplante Gesetzesänderung einen Schub erhalten. Laut Bundeswirtschaftsminister Werner Müller war die E-Commerce-Richtlinie der EU eine der Wegbereiter für den Wegfall des Rabattgesetzes. Die Aktien des Internet-Unternehmens Letsbuyit.com schossen wegen der Abschaffung des Rabattgesetzes in die Höhe, sorgten für den höchsten Tageszuwachs in der Geschichte des Neuen Marktes. Die Firma war noch vor acht Wochen wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz verurteilt worden.

Doch bei aller Euphorie gibt es immer noch einige Grenzen, zum Beispiel die Vorschriften zur Preisklarheit (Preisverordnung) sowie das Irreführungsverbot und das Gebot der guten Sitten im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Deutscher Bazar eröffnet - Kommentar

Einmal mehr musste das Internet als Begründung dafür herhalten, ein Gesetz zu kassieren, das seit über 60 Jahren existierte, aber nach Meinung von Wirtschaftsminister Werner Müller den Wettbewerb verhindert beziehungsweise den grenzüberschreitenden Handel behindert: das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung.

Die Verbraucher werden sich freuen, denn nun ist das auch in Deutschland möglich, was man im Urlaub hinreichend üben konnte: das Feilschen um jeden Preis. Der Deutsche Bazar ist eröffnet.

Demgegenüber werden mittelständische Unternehmen, dazu gehören auch die Apotheken, weniger erfreut sein, denn sie werden im Gegensatz zu umsatzstarken Anbietern und Ladenketten kaum mit großzügigen Vergünstigungen oder Angeboten Kunden locken können. Das heißt, das Wahlversprechen der rot-grünen Koalition, die Mitte zu stärken, wird mit diesem Gesetz einmal mehr nicht erfüllt. Da hilft es den Apotheken auch nicht, wenn betont wird, dass die preisgebundenen Arzneimittel nicht unter das Rabattgesetz fallen. Mit großzügigen Zugaben oder Rabatten auf gleichzeitig gekauften Produkten des Ergänzungssortiments lässt sich diese Regelung spielend unterlaufen.

Ich hoffen, dass das über Jahrzehnte aufgebaute Image der Apotheken weiterhin Bestand hat: Die Apotheke als Ort qualifizierter Arzneimittelberatung, und nicht als orientalischer Gesundheitsbazar.

Dr. Hartmut Morck
Chefredakteur
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