Vereinbarungen mit Versendern falsch dargestellt |
17.11.2003 00:00 Uhr |
Ein Bericht des „Focus“ hat unter Apothekern einige Sorgen ausgelöst. Das Nachrichtenmagazin hatte berichtet, Krankenkassen hätten mit Versandapothekern Verträge über die Belieferung mit Impfstoffen und Arzneimitteln abgeschlossen.
Der Bundesverband der Versandapotheker (BVDVA) soll mit den Krankenkassen in Nordrhein einen Vertrag über die Impfstofflieferung an Arztpraxen im Bereich Nordrhein geschlossen haben und der Bundesverband der Innungskrankenkassen einen Vertrag mit der Sanicare-Apotheke von Johannes Mönter über die Versorgung der Versicherten „mit preisgünstigen Arzneimitteln“. Beide Behauptungen haben einen wahren Kern, sind aber im Detail falsch.
So haben die Krankenkassen in Nordrhein keinen Vertrag mit den Versandapothekern geschlossen, sondern lediglich eine Absprache getroffen, stellte Karl Heinz Neumann von der Barmer Landesgeschäftsstelle Nordrhein gegenüber der PZ klar. Diese sehe eine Belieferung der Impfstoffe zum Apothekeneinkaufspreis vor. Einen Anspruch auf Exklusivität haben die BVDVAler nicht. Neumann betonte, dass alle Apotheker in Nordrhein weiterhin Impfstoffe liefern dürften, der Liefervertrag sei nicht gekündigt. Er zweifelt auch daran, dass die wenigen Mitglieder im BVDVA in der Lage wären, das Gebiet Nordrhein allein zu versorgen.
Auch Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, stellte klar, dass die Absprache keine direkten Auswirkungen auf die anderen Apotheker in Nordrhein habe. Im Gespräch mit wichtigen Repräsentanten der Barmer Ersatzkasse sei deutlich geworden, dass diese weiterhin an einer engen Zusammenarbeit mit den öffentlichen Apotheken interessiert seien. Ganz offensichtlich sollte mit einer Veröffentlichung der Absprache, aus dem August auch Druck auf die Offizin-Apotheker ausgeübt werden.
Fehlerhaft ist auch die Darstellung des Vertrages zwischen Sanicare und den Innungskrankenkassen. Hier handelt es sich zwar tatsächlich um einen Vertrag, allerdings bezieht er sich nicht auf Arzneimittel, sondern auf Diabetikerbedarf und Hilfsmittel. Außerdem wurde er nicht neu unterzeichnet, sondern ebenfalls aus dem August datiert.
Wie eine Sprecherin des IKK-Bundesverbandes klarstellte, werden ihre Mitgliedskassen keine Verträge über den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln abschließen, bis das GMG in Kraft getreten sei. Sie ließ aber auch keinen Zweifel daran, dass die Innungskrankenkassen den Vertrag mit Mönter als Probelauf für eine Vereinbarung über die Versorgung mit Arzneimitteln ansehen. Grundsätzlich seien sie an Verträgen mit einzelnen Anbietern interessiert. Jetzt könne man testen, ob dies funktioniere.
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