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Einstweilige Verfügung von Gehe wirksam zugestellt

06.11.2000  00:00 Uhr
DOCMORRIS

Einstweilige Verfügung von Gehe
wirksam zugestellt

PZ-Artikel

Die Gehe Pharma Handel, eine Tochter der Gehe AG, hat am 19. Oktober beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die es dem hinter der Internetapotheke 0800DocMorris.com stehenden Unternehmen in Kerkrade verboten wird, apothekenpflichtige Arzneimittel gewerbsmäßig im Wege des Versandhandels von ihrem Lager in Neuss an Endabnehmer zu versenden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 DM und Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Die einstweilige Verfügung wurde dem Vorstandsmitglied Jacques Waterval am 6. November auf einer Veranstaltung in Deutschland zugestellt. Das gerichtliche Verbot wurde mit dieser Zustellung wirksam. Damit sei ab sofort dem in Deutschland rechtswidrigen und strafbaren Versandhandel apothekenpflichtiger Arzneimittel durch DocMorris ein Riegel vorgeschoben, sagt Gehe.

Gehe sieht sich hiermit in ihrer aktiven Abwehr des illegalen Versandhandels apothekenpflichtiger Arzneimittel bestätigt. Im Sinne einer umfassenden und verlässlichen Arzneimittelsicherheit unterstützt Gehe zum Beispiel die Initiative der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg "medikamenten-information.de".

Durchaus unterschiedlich bewerten beide Parteien die Konsequenzen der Einstweiligen Verfügung. Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung erklärte Gehe-Sprecher Michael Brinkert, das Urteil lege der niederländischen Internetapotheke "einen dicken Stein in den Weg". DocMorris habe die gesamte Logistik in Deutschland über das Lager in Neuss abgewickelt. Grundsätzlich sei es zwar denkbar, dass nun aus dem Ausland geliefert werde, doch sei eine solche Umstellung nach den Erfahrungen von Gehe immer mit erheblichem Aufwand verbunden.

Dagegen will DocMorris von einer Beeinträchtigung des Geschäftes nichts wissen. Nach Aussage einer Firmensprecherin betreibe die Kerkrader Internetapotheke überhaupt kein Lager in Neuss. Das Gebäude, auf das sich die Einstweilige Verfügung beziehe, sei die Niederlassung des Paketversenders German Parcel, der bei DocMorris bestellte Arzneimittel ausliefere.

Bestätigt wurde dies auch von einer German Parcel-Mitarbeiterin in Neuss. Gegenüber der PZ stellte sie klar, dass man – im Gegensatz zu echten Speditionen – kein Lager für Kunden betreibe. Aus Kerkrade erhalte man fertig gepackte Pakete mit Adressaufklebern, deren innerdeutschen Versand man übernehme.

Die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart hat bislang noch keine Kenntnis von einem Widerspruch gegen die Verfügung. Das Gericht habe nicht geprüft, ob DocMorris tatsächlich von Neuss aus versende. Das sei nicht wesentlicher Inhalt der Einstweiligen Verfügung gewesen. Vielmehr sei der Versand von zwei Produkten durch das Kerkrader Unternehmen auf diesem Wege untersagt worden. Bei den Produkten soll es sich um eine nicht verschreibungspflichtige Fußpilzsalbe (Canesten) sowie um Brausetabletten (ACC akut) handeln.

Bei DocMorris sieht man der Flut an Verfahren und Einstweiligen Verfügungen zumindest äußerlich gelassen entgegen. "Dies haben wir so erwartet", ließ die Sprecherin des Unternehmens vernehmen. Top

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