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DKG: Krankenhausapotheken brauchen neue Strukturen

30.10.2000  00:00 Uhr

DKG: Krankenhausapotheken
brauchen neue Strukturen

von Rainer Vollmer, Berlin

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will alle Krankenhäuser zu "integrierten Dienstleistungszentren" machen. Und dabei nicht nur den niedergelassenen Arzt verdrängen, sondern auch die öffentliche Apotheke. Sie fordert in ihrem neuen Grundsatzpapier "Positionen der DKG zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens" massive Veränderungen der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen bei der Zusammenarbeite der Leistungserbringer.

Die Trennung von Krankenhausapotheken und den übrigen Apotheken sei "in hohem Maße" künstlich und stehe einer besseren Verzahnung der Gesundheitsversorgung entgegen, beklagt die DKG. Wenn Patienten durch ermächtigte Krankenhausärzte oder durch Institutsambulanzen behandelt werden, soll die Krankenhausapotheke zukünftig ebenfalls Medikamente abgeben können.

Ebenso sei es notwendig, dann die Krankenhausapotheke einzuschalten, wenn das betreffende Krankenhaus in die zukünftige integrierten Versorgung eingebunden werde. Dringend erforderlich sei eine Änderung des Apothekengesetzes. Die Vergütung der Kosten ambulant erbrachter Krankenhausleistungen bei Arzneimitteln sei neu zu regeln. Zudem müssten Klinikapotheken Pflegeeinrichtungen beliefern können. Die enge regionale Abgrenzung bei der Mitversorgung anderer Krankenhäuser sei aufzulockern.

Allerdings hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihrem Grundsatzprogramm nicht nur die öffentlichen Apotheken zum Ziel ihrer Expansionspolitik gemacht. Auch die ambulante Versorgung der Patienten soll zukünftig vom Krankenhaus als Institutsleistung erfolgen und – natürlich – finanziell abgerechnet werden.

Dass die Kooperation der Krankenhäuser mit Vertragsärzten verstärkt werden soll, ist noch die mildeste Form der Kriegserklärung an die niedergelassenen Ärzte. Die Kliniken sollen durch eine weitgehende Öffnung "für ambulante Funktionen" die Wahlfreiheit der Patienten erhöhen und ihnen alle diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Dienste im Krankenhaus anbieten.

Fachärzte der Krankenhäuser sollen in Zukunft grundsätzlich ambulant behandeln können – allerdings nur als Angestellte der Klinik, die auch die Abrechnungen betreibt. Ebenfalls soll das Krankenhaus bei Verordnung von Krankenhausbehandlung dann ambulant behandeln können, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Schließlich sollen Krankenhäuser institutionell einen gleichberechtigten Zulassungsanspruch erhalten bei frei werdenden ambulanten Facharztpraxen und bei der Schaffung neuer Facharzt-Praxissitze. Top

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