Geändertes Rezeptformular ab Oktober |
27.09.2004 00:00 Uhr |
Zum 1. Oktober 2004 wird ein geändertes Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) eingeführt. Auf dem neuen Muster 16 wurde das Feld „Abgabedatum in der Apotheke“ neu platziert, sodass eine Bedruckung in der Apotheke technisch möglich ist und die vom Deutschen Apothekerverband bereits in der Vergangenheit ausgesprochene Empfehlung an die Softwarehäuser zur Positionierung berücksichtigt wurde.
Sowohl das alte Muster 16, welches zum 1. April 2004 eingeführt worden ist, als auch das neue Muster 16, welches zum 1. Oktober 2004 eingeführt wird, wird mit „Muster 16 (4.2004)“ gekennzeichnet sein. Die alte Version des Musters 16 behält weiterhin Gültigkeit, sodass diese Verordnungsblätter noch aufgebraucht werden können.
Die drei Felder für „Arzneimittel-/Hilfsmittelnummer“ des Musters 16 werden blass-rot mit „1. Verordnung“, „2. Verordnung“ und „3. Verordnung“ unterlegt. Gleichwohl gibt es für die Apotheke keine Verpflichtung, die PZN in der gleichen Reihenfolge aufzudrucken, wie sie im Verordnungsfeld des Arztes erscheint. Im Interesse der einfacheren Zuordnung ist es aber empfehlenswert, diese Reihenfolge einzuhalten.
Bei den Betäubungsmittel-Rezepten ist eine Platzierung eines Feldes für
das Abgabedatum in der Apotheke nicht vorgesehen. Da auf dem BtM-Rezept
unter der dritten ärztlichen Verordnung eine Rezeptnummer aufgedruckt ist,
soll das Abgabedatum auf den BtM-Rezepten an einer anderen geeigneten
Stelle aufgebracht werden. In der Apotheke wird das Abgabedatum oft
zwischen dem Krankenkassenfeld und der ersten ärztlichen Verordnung
aufgebracht. Die Softwarehäuser und die Rechenzentren sind über die
Änderungen informiert.
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