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BDA droht mit Einstellung von AM-Verordnungen

23.09.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

BDA droht mit Einstellung von AM-Verordnungen

  Wenn die Kassen von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) den Ausgleich der Überschreitung des Arzneimittelbudgets verlangen, wird der Bundesverband der Allgemeinärzte - Hausärzteverband (BDA) die Kassenärztlichen Vereinigungen auffordern, dem mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen. Das kündigte der BDA beim 19. Deutschen Hausärztetag in Bremen an.

Das Verhalten der Kassen stelle einen Akt der Willkür dar, für den die Lahnstein-Politik verantwortlich sei, heißt es in einem Beschluß der BDA-Delegiertenversammlung. Weder Einzel- noch Kollektivhaftung für Budgetüberschreitungen seien mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Die von den Kassen geforderten Rückzahlungen vernichteten innerhalb weniger Jahre die wirtschaftliche Existenz vieler Hausärzte, betonte der BDA-Bundesvorsitzende Dr. Klaus Dieter Kossow. Jegliche Arzneimittelverordnungen in der GKV müßten unterbleiben, wenn Politik und Kassen ihr Ansinnen durchsetzten. „Nicht mehr und nicht weniger" stehe auf dem Spiel, so Kossow, der deutlich machte: „Wir meinen es ernst." Dabei handele es sich nicht um einen „Akt des Trotzes, sondern der Sicherung der bloßen Existenz".

Eine persönliche Haftung des Vertragsarztes für die Kosten einer Arzneimittelverordnung sei nur dann legitim, wenn ihm Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Wenn die finanziellen Mittel für eine notwendige Behandlung nicht ausreichen, müsse der Gesetzgeber entscheiden, ob und wo die Behandlung eingeschränkt werden soll. Bislang hätten übergeordnete Regelungsinstanzen ihre Aufgabe nicht erfüllt.

„Kein Arzt ist verpflichtet, sich seinen eigenen Ruin zu verordnen", bestätigte Dr. Lothar Krimmel von der KBV. Das Arzneimittelbudget sei nicht dazu geeignet, Probleme der Gesundheitspolitik zu lösen. Diese Ansicht teilte Professor Dr. Rainer Braun, ABDA, Eschborn, der auf die Schwierigkeit der Differenzierung geringfügiger und schwerer Gesundheitsstörungen hinwies. Es handele sich nicht um ein Arzneimittelproblem, sondern um die Beantwortung der Frage „ welche normalen Risiken des Lebens zumutbar sind".

PZ-Artikel von Christiane Berg, Bremen
   

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