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BPI will neue Negativliste unbedingt verhindern

18.09.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

BPI will neue Negativliste
unbedingt verhindern

von Karl H. Brückner, Berlin

Im nächsten Jahr soll die neue Negativliste von nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähigen Arzneimitteln in Kraft treten. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat die Bundesregierung jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte die Länder in einem Schreiben auf, die Verordnung zu Fall zu bringen.

Die „Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung" nach Paragraph 34 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V ist erstmals am 1. Juli 1991 in Kraft getreten. Durch sie werden Medikamente aus der GKV-Leistungspflicht ausgeschlossen, wenn sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten oder ihre Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe (mehr als drei) nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann (diese Begrenzung gilt jedoch nicht für Naturheilmittel) oder der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen ist.

Die Negativliste von 1991 bezog sich auf rund 2700 Fertigarzneimittel, von denen viele inzwischen nicht mehr am Markt sind. Der aktuelle Verordnungsentwurf berücksichtigt etwa 400 weitere Monographien über Arzneistoffe und Kombinationen mit nicht nachgewiesener therapeutischer Wirksamkeit, die von 1990 bis 1994 von den zuständigen Aufbereitungskommissionen des damaligen Bundesgesundheitsamtes negativ beurteilt wurden.

Der Entwurf für die neue Negativliste enthält etwa 850 Stoffe, Zubereitungen und Kombinationen in grob geschätzt 2000 bis 3000 Präparaten, die - teilweise für bestimmte Anwendungsgebiete - nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Das auf diese Mittel entfallende Verordnungsvolumen dürfte etwa 360 Millionen DM, also rund ein Prozent des GKV-Arzneimittelmarktes, betragen. Im Einzelfall können sich für betroffene Hersteller jedoch erhebliche Umsatzeinbußen ergeben.

Einsparungen in dieser Höhe sind für die GKV dennoch nicht unbedingt zu erwarten, da die ausgeschlossenen Arzneimittel durch andere substituiert werden können. Da die Verordnung lediglich Stoffe und Zubereitungen enthält, muss sie noch in eine Produktliste transformiert werden. Der dafür zuständige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll dies „innerhalb weniger Monate" erledigen. Top

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