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Streit um „Kleine Kopfpauschale“

16.08.2004  00:00 Uhr

Streit um „Kleine Kopfpauschale“

von Patrick Hollstein, Berlin

Während über Kopfpauschale und Bürgerversicherung noch theoretisch diskutiert wird, sorgt die längst beschlossene Zahnersatzprämie wenige Monate vor ihrer Einführung für immer neue Verwirrungen. Neben dem erwarteten bürokratischen Aufwand des von der Union durchgesetzten Modells bereitet vor allem der Einzug der Beiträge für Rentner und Arbeitslose den Politikern Kopfschmerzen.

Ab kommendem Januar müssen alle gesetzlich Krankenversicherten die Aufwendungen für ihren Zahnersatz separat absichern. Die Kosten für die Zusatzpolice liegen Schätzungen zufolge bei etwa sieben Euro, für eine private Zusatzversicherung ist entsprechend mehr zu zahlen. Bonus- und Härtefallregelungen gelten – zumindest in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – weiterhin, und auch an der Prozedur der Prüfung und Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse ändert sich nichts. Außerdem wird ein System befundorientierter Festzuschüsse eingeführt, das für die Versicherten die Erstattung eines Pauschalbetrags auch jenseits der Regelversorgung ermöglichen soll.

Fest steht aber bereits jetzt, dass durch die Aufhebung der solidarischen Finanzierung vor allem Geringverdiener deutlich stärker belastet werden. Denn die Versicherten zahlen ihre pauschalen Beiträge künftig allein: Arbeitgeber, Rentenversicherer und die Bundesagentur für Arbeit werden aus der paritätischen Finanzierung entlassen. Bis zum 1. Oktober wollen die Spitzenverbände der GKV nun die genaue Höhe der einheitlichen Pauschalprämie auf der Grundlage der durchschnittlichen Ausgaben in den letzten Jahren festlegen. Die Barmer stellte in Berlin erste Berechnungen vor, die unter Berücksichtigung der Vorzieheffekte durchschnittliche monatliche Ausgaben von 6,22 Euro ausweisen. Zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von acht Prozent schlug Barmer-Chef Dr. Eckart Fiedler daher eine Pauschale in Höhe von 6,70 Euro vor. Private Versicherer hatten demgegenüber in der Vergangenheit Beträge unter sieben Euro als „völlig unrealistisch“ bezeichnet. Fiedler wies darauf hin, dass sich eine solche Pauschale jedoch nur durchsetzen ließe, wenn sie durch Arbeitgeber und die Sozialversicherungsträger direkt an die Kassen abgeführt würde. Gleichzeitig prophezeite der Barmer-Chef finanzielle Mehrbelastungen in Höhe von 250 Millionen Euro für den bürokratischen Aufwand im Falle eines Einzeleinzugs durch die Kassen.

Beitragseinzug ungeregelt

Vor allem der Beitragseinzug für Rentner und Arbeitslose sorgt für neue Unruhe in den politischen Lagern. Nachdem im Gesetzgebungsverfahren eine Verfahrensregelung für 21 Millionen von 52 Millionen GKV-Mitgliedern schlichtweg vergessen worden war, sieht die Regierung die CDU als Initiator der Zahnersatzpauschale in der Pflicht. SPD-Chef Franz Müntefering forderte die Union zu neuen Verhandlungen auf. Die riesige Verwaltungsaufwand von bis zu drei Euro pro Monat und Versichertem sei unzumutbar. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt warnte vor Verwaltungskosten in Höhe der eigentlichen Zahnersatzversicherung und sprach sich für eine unbürokratische Lösung aus.

Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel signalisierte am Wochenende unterdessen Bereitschaft zu Verhandlungen. Allerdings forderte sie die Bundesregierung auf, ein „geschlossenes Angebotspaket“ vorzulegen. Inwieweit sich die Unionsparteien doch noch zu einer Beibehaltung der einkommensabhängigen Finanzierung bereit finden könnten, ist aber weiterhin fraglich. So hielt die CDU-Gesundheitsexpertin Annette Widmann-Mauz zuletzt an der „Kopfpauschale für Zahnersatz“ fest: Man warte auf einen Gesetzesvorschlag der Regierung, mit dem die einvernehmlich von Bundesregierung und Union beschlossene Pauschale umgesetzt werde. Top

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