Kassen und Ärzte wollen sparen |
30.07.2001 00:00 Uhr |
HAMBURG
von Christiane Berg, Hamburg
Zur Intensivierung der Pharmakotherapieberatung gemäß § 305a SGB V haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg, die Hanseatische Krankenkasse und die Barmer Ersatzkasse eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Partner dieser Vereinbarung zeigen sich überzeugt, dass mit der individuellen Beratung von Vertragsärzten auf der Grundlage aktueller Verordnungsdaten die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei Arzneimitteln denkbar ist.
Sowohl die KV als auch die Kassen wollen aktuelles Datenmaterial zum Verordnungsgeschehen bereit stellen. Die Vereinbarung sieht die gemeinsame Analyse der Daten, die kostenfreie individuelle Beratung Hamburger Vertragsärzte durch erfahrene Mediziner, die Verlaufsbeobachtung sowie die Erfolgskontrolle des Verordnungsverhaltens nach Ablauf eines Kalenderjahres vor.
Signalwirkung
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Dr. Michael Späth, verspricht sich von der Vereinbarung nicht nur eine Versachlichung der Diskussion um die Kosten der Versorgung mit Arzneimitteln sowie Erhalt und Ausbau der Qualität der Arzneimittelversorgung in Hamburg, sondern auch eine Signalwirkung "Wir Ärzte sind bereit, gemeinsam mit den Hamburger Krankenkassen die Verantwortung für eine qualitative Arzneimittelversorgung zu tragen", betonte er in einer gemeinsamen Presseerklärung. "Dies ist nur ein erster Schritt - wir gehen davon aus, dass alle anderen Hamburger Krankenkassen dem Beispiel der Hanseatischen Krankenkasse und der Barmer Ersatzkasse folgen werden", so Späth, der von "Verantwortungs-Partnerschaft" sprach.
Das durch die derzeitige Gesetzeslage belastete Verhältnis zwischen Arzt und Patienten soll mit dem Ziel "Beratung vor Regress" entlastet werden. "In einem unübersichtlichen pharmazeutischen Markt sollen Ärzte Transparenz zum Handeln haben", bestätigte Thomas Wortmann, Geschäftsführer der Barmer. "Die Pharmakotherapieberatung eröffnet uns die Möglichkeit, mit Vertragsärzten in einen konstruktiven Dialog über ihr Verordnungsverhalten zu treten", zeigte sich Jens Luther, Vorstand der Hanseatischen Krankenkasse, erfreut. Die Vereinbarung trat am 1. Juli 2001 in Kraft und wurde für zwei Jahre geschlossen. Der Beitritt weiterer Krankenkassen jeweils zu Beginn eines Quartals ist möglich.
Graue skeptisch
In einer ersten Stellungnahme bewertete der Vorsitzende des Hamburger
Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, ein solches Übereinkommen als durchaus
nützlich, bezweifelte aber die Möglichkeit der Umsetzung und besonders
der weiteren Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven auf dem
Arzneimittelsektor. Diese seien bereits in hohem Maße durch Generika- und
Importverordnungen ausgeschöpft. Skeptisch zeigte sich Graue hinsichtlich
der Lieferung zeitnaher Verordnungsdaten der Kassen an die Ärzte. Im
übrigen verwies er auf Vereinbarungen zwischen dem Norddeutschen
Apothekenrechenzentrum-NARZ und der KV Hamburg, die die Lieferung
aktuellster Daten bereits vorsehen. Er betonte, dass diese Daten von
zahlreichen Ärzten heute schon genutzt werden.
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