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Arzneimittelrichtlinien weiter unter Beschuss

31.07.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Arzneimittelrichtlinien weiter
unter Beschuss

von Karl H. Brückner, Berlin

Zwei Instrumente der Arzneimittel-Ausgabenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen – zumindest in ihrer aktuellen Anwendung und Praxis – auf der Kippe: Festbeträge und Arzneimittel-Richtlinien.

In den vergangenen anderthalb Jahren haben Pharmaunternehmen bei deutschen Kartellsenaten mehrere zivilrechtliche Entscheidungen dagegen erwirkt. Tenor der Urteile: Möglicherweise verstößt das Procedere in beiden Fällen gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht. Rechtskräftig ist bisher jedoch noch keine Entscheidung.

Das Landgericht Hamburg hat jetzt die schriftliche Begründung für drei Urteile vom 31. März 1999 gegen die Arzneimittel-Richtlinien (AMR) veröffentlicht. Damit wurde dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorläufig untersagt, bestimmte Passagen der AMR in der Fassung vom 8. Januar 1999 bekannt zu machen oder bekannt machen zu lassen.

Nach Ansicht des Landgerichts sind die AMR ein Beschluss von Unternehmensvereinigungen beziehungsweise eine Vereinbarung von Unternehmen, die den Wettbewerb zumindest beschränken. Der Bundesausschuss handele außerhalb der gesetzlichen Regelungskompetenz und damit im Wettbewerb. Ein Eingriff in den Wettbewerb liege vor, weil den Kassenärzten mit den AMR vorgegeben wird, dass bestimmte Medikamente nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Über die gegen diese Entscheidungen eingelegten Berufungen wird das Oberlandesgericht Hamburg voraussichtlich am 24. August entscheiden.. Top

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