Arzneimittelrichtlinien weiter unter Beschuss |
31.07.2000 00:00 Uhr |
Zwei Instrumente der Arzneimittel-Ausgabenbegrenzung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen zumindest in ihrer aktuellen Anwendung und Praxis auf der Kippe: Festbeträge und Arzneimittel-Richtlinien.
In den vergangenen anderthalb Jahren haben Pharmaunternehmen bei deutschen Kartellsenaten mehrere zivilrechtliche Entscheidungen dagegen erwirkt. Tenor der Urteile: Möglicherweise verstößt das Procedere in beiden Fällen gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht. Rechtskräftig ist bisher jedoch noch keine Entscheidung.
Das Landgericht Hamburg hat jetzt die schriftliche Begründung für drei Urteile vom 31. März 1999 gegen die Arzneimittel-Richtlinien (AMR) veröffentlicht. Damit wurde dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorläufig untersagt, bestimmte Passagen der AMR in der Fassung vom 8. Januar 1999 bekannt zu machen oder bekannt machen zu lassen.
Nach Ansicht des Landgerichts sind die AMR ein Beschluss von Unternehmensvereinigungen
beziehungsweise eine Vereinbarung von Unternehmen, die den Wettbewerb zumindest
beschränken. Der Bundesausschuss handele außerhalb der gesetzlichen Regelungskompetenz
und damit im Wettbewerb. Ein Eingriff in den Wettbewerb liege vor, weil den Kassenärzten
mit den AMR vorgegeben wird, dass bestimmte Medikamente nicht mehr zu Lasten der GKV
verordnet werden dürfen. Über die gegen diese Entscheidungen eingelegten Berufungen wird
das Oberlandesgericht Hamburg voraussichtlich am 24. August entscheiden..
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