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Liefermodus bestimmt den Ort der Steuerpflicht

21.07.2003  00:00 Uhr
Versandhandel

Liefermodus bestimmt den Ort der Steuerpflicht

von Daniel Rücker, Neuss

Mit der bevorstehenden Gesundheitsreform will die Bundesregierung Kassen und Leistungserbringern die Möglichkeit zu selektiven Verträgen geben. Gruppen von Ärzten und Apothekern oder sogar Einzelpersonen sollen besondere Leistungen zu vertraglich vereinbarten Konditionen anbieten. Experten haben allerdings erhebliche Zweifel, dass dies mit europäischem Recht vereinbar ist.

Der Plan der Bundesregierung scheint einleuchtend: Wenn Kassen mit einzelnen Leistungserbringern selektive Verträge abschließen, dann können sie für garantierte Umsätze einen günstigen Preis oder höhere Qualität aushandeln. Außerdem haben die Kassen eine weitaus größere Vertragsmacht, wenn sie mit einzelnen Ärzten verhandeln. Im Gegensatz zu einer Kassenärztlichen Vereinigung können einzelne Mediziner ihre Interessen gegenüber der Kasse weitaus schlechter vertreten. All dies soll die Kosten der Kassen senken.

Auch die Apotheker wären nach dem Willen der Bundesregierung von selektiven Verträgen betroffen. Nach dem Entwurf zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) dürfen Kassen in der integrierten Versorgung und mit Arzneiversendern Lieferverträge aushandeln, die sich nicht an der Arzneimittelpreisverordnung orientieren. Viele Apotheker befürchten, dass Krankenkassen dies konsequent ausnutzen werden und so den einheitlichen Abgabepreis für Arzneimittel durch die Hintertür abschaffen.

Offensichtlich hat die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben aber ihre Pläne gemacht, ohne europarechtliche Aspekte zu bedenken. Der Europarechtler Professor Dr. Meinhard Heinze, Universität Bonn, glaubt nicht, dass Einzelverträge wie im GMG vorgesehen, mit europäischem Recht vereinbar sind. Sie verstoßen aus seiner Sicht gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Es sei nicht möglich, andere Leistungserbringer auszuschließen, wenn sie dieselbe Leistung zu dem im Vertrag vereinbarten Honorar erbringen würden, sagte Heinze als Gastredner der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein in Neuss. Selektive Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern schaffen eine monopolartige Struktur, die es einer kleinen Gruppe von Ärzten, Krankenhäusern oder Apothekern erlaubt, besondere Preise bei garantiertem Umsatz anzubieten. Mit freiem Wettbewerb habe dies wenig zu tun, so Heinze.

Der Rechtsprofessor sieht sich mit seiner Position im Einklang mit der Mehrheit der Europarechtler. Selbst die zuständigen Juristen im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sehen dies so. Allerdings würde ihre Meinung im Ministerium aktiv überhört, juristischer Sachverstand sei zurzeit nicht gefragt. Aus Heinzes Sicht ein grober Fehler: „Selektive Verträge sind in den Köpfen von Ökonomen entstanden, weder in der Rürup- noch in der Hartz-Kommission saßen Juristen.“

Außerhalb des Ministeriums setzten sich dagegen die Bedenken zu Einzelverträgen langsam durch. Auch bei vielen Krankenkassen sei die Euphorie vorbei. Man wisse dort, dass die Pläne nicht in der gewünschten Form umsetzbar seien. Europakonforme Alternativen wären dagegen mit einem hohen Verwaltungsaufwand und geringen Einsparungen verbunden. Top

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