Der Ärger geht weiter |
08.07.2002 00:00 Uhr |
von Rainer Vollmer, Berlin
Der Streit um die Disease-Management-Programme der Krankenkassen eskaliert – und dennoch werden sie höchstwahrscheinlich in den nächsten Monaten vertraglich zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) festgezurrt.
Bekanntlich haben die Vertreter der KVen die Kassenärztliche Bundesvereinigung hereingelegt. Sie verpflichteten diese, nur dann Verträge mit Krankenkassen abzuschließen, wenn keine Daten an die Kassen weitergegeben werden. Obwohl Management ohne Daten nicht möglich ist.
Und nun beginnen in den einzelnen Bundesländern die Vertragsverhandlungen doch. „Wir liefern Daten, anonymisiert”, dokumentierte in diesen Tagen die KV Sachsen. Andere KVen sind ebenfalls schon weit mit ihren Verhandlungen fortgeschritten.
Grundlage dafür ist eine Rechtsverordnung der Bundesgesundheitsministerin, die sich nicht um die selbst gemachten Probleme der KBV schert.
Immerhin: der Patient ist offiziell Herr seiner Daten. Er bestimmt, ob der Arzt sie an die Kassen weiter geben darf. Tut er das nicht, fliegt der Patient aus den DMP-Programmen herausfliegen, die Krankenkasse bekommt für ihn kein Geld aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Und der Arzt bekommt kein Zusatzhonorar für seine Dokumentation.
Für die Zeit nach der Bundestagswahl am 22. September findet noch einmal die Jagd auf die Zahlungen des Risikostrukturausgleichs statt. Dann wird zum Beispiel die bayerische Staatsregierung die dortige KV zwingen wollen, DMP-Verträge abzuschließen. Die Begründung: Die bayerischen Krankenkassen müssen in den allgemeinen RSA-Topf zahlen, bekommen aber kein Geld zurück. Damit verschwindet bayerisches Geld nach Mecklenburg-Vorpommern und anderswo hin. Nur wenn die KV bei den DMP mitmacht, bleibt das Geld im Lande.
So schlicht stellt sich nach unsäglichen Auseinandersetzungen heute das
Problem Disease-Management-Programmen dar. Sollten sie allerdings einmal
bundesweit implementiert werden, dann dürften die Krankenkassen die
Forderung nach einer Beteiligung von Apotheken erheben.
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