Streit im Ausschuss |
09.07.2001 00:00 Uhr |
DISEASE MANAGEMENT
von Rainer Vollmer, Berlin
Wenn die Krankenkassen die im Gesetzentwurf zum RSA vorgesehenen Disease-Management-Programme (DMP) einführen, werden Apotheker, Ärzte und Krankenhäuser betroffen sein. Sie werden aber keinen Einfluss auf die Inhalte der Programme zur Betreuung chronisch Kranker nehmen dürfen.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zum Gesetzentwurf über den Risikostrukturausgleich (RSA) entzündete sich darum auch der Streit an der Ausgestaltung der DMP. Die Programme für die chronisch Kranken sprengen den Rahmen des Systems des Risikostrukturausgleichs. Die Hauptvorwürfe: Sie sind systemfremd. Und sie bergen die Gefahr, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Kollektivverträge zwischen Krankenversicherung und Ärzteschaft ausgehebelt werden.
Sehr deutlich machte die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme, dass der Gesetzgeber noch kräftig nachbessern müsse. Sie fordert darum nachdrücklich eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs. So sollte die Ärzteschaft eine direkte Mitverantwortung an der Festlegung von Anforderungsprofilen für strukturierte Behandlungsprogramme erhalten. Das könne auch über den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen geschehen.
Professor Dr. Peter Oberender von der Universität Bayreuth sagte, das DMP-Vorhaben stelle einen eklatanten Bruch mit der RSA-Systematik dar. Es besteht die Gefahr, dass der RSA entgegen der ursprünglichen Intention - Ausgleich der Risiken zwischen Krankenkassen - zu einem Instrument der direkten Steuerung des Leistungsgeschehens ausgebaut wird.
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