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Problemlos ist anders

21.06.2004  00:00 Uhr

Krank im Urlaub

Problemlos ist anders

von Daniel Rücker, Eschborn

Der Aufenthalt im Ausland wird für Urlaubsreisende immer einfacher. Die meisten Produkte des täglichen Bedarfs gibt es überall, in Englisch kann man sich in der Regel mit den meisten Menschen zumindest notdürftig verständigen und wenn das Auto einen Defekt hat, ist die nächste Vertragswerkstatt nicht mehr weit. Komplizierter wird es allerdings, wenn der Urlauber krank wird. Die Behandlung im Ausland ist immer noch mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Relativ klar geregelt ist die Behandlung für gesetzlich Krankenversicherte im EU-Ausland. Wer sich vor dem 1. Juni 2004 einen Auslandskrankenschein besorgt hat, kann diesen bei einer Krankenkasse im Urlaubsland gegen einen Behandlungsschein eintauschen, diesen dann beim Arzt vorlegen. Wer noch keinen Auslandskrankenschein hat, der wird bei seiner Krankenkasse auch keinen mehr erhalten, denn am 1. Juni 2004 hat die europäische Krankenversichertenkarte das Formblatt E 111 abgelöst.

Da jedoch viele deutsche Krankenkassen aus Kostengründen die EU-Versichertenkarte erst mit der elektronischen Gesundheitskarte einführen wollen, geben sie bis 2006 eine provisorische Übergangsbescheinigung aus. Die europäische Versichertenkarte soll den Vorteil haben, dass die Patienten sie beim Arzt direkt vorzeigen können und sich nicht erst einen Behandlungsschein bei einer Krankenkasse im Urlaubsland besorgen müssen. Nur wenige Kassen wie die AOK Westfalen-Lippe haben die EU-Gesundheitskarte bereits eingeführt.

Grundsätzlich gilt für kranke Urlauber der Leistungskatalog des jeweiligen Urlaubslandes. Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche oder Klinikaufenthalte müssen in der im Urlaubsland vorgeschriebenen Höhe geleistet werden. Unterschiede gibt es auch bei der Bezahlung. So müssen Kranke in Belgien die Kosten des Arztbesuches in der Regel zuerst selbst bezahlen und entweder bei der belgischen oder ihrer deutschen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. In Spanien oder Italien genehmigen Krankenkassen oder öffentliche Gesundheitsstellen den Umfang der Leistung. Die Kosten müssen nur dann vom Patienten übernommen werden, wenn die Behandlung vom genehmigten Rahmen abweicht.

Wer eine Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip wünscht, bekommt allerdings in Urlaubsregionen oft Probleme. Wer zum Beispiel einen deutschsprachigen Privatarzt aufsucht, muss die Kosten in der Regel selbst übernehmen und auch Ärzte, die eine Zulassung zu den jeweiligen staatlichen Gesundheitssystemen haben. Touristen oft nur gegen Barzahlung behandeln. In diesem Fall sollte sich der Patient unbedingt eine Quittung geben lassen und darauf hoffen, dass seine Kasse nach der Rückkehr die Kosten zumindest teilweise übernimmt.

Außerhalb der Europäischen Union gibt es nur noch eine Hand voll Staaten, in denen ein bilaterales Abkommen gesetzlich Krankenversicherten den Anspruch auf Behandlung gewährt. Dazu gehören die Schweiz, Türkei und Serbien-Montenegro. In von Deutschen häufig besuchte Staaten wie USA, China oder Russland ist der Reisende auf sich allein gestellt.

Damit er nicht auf den bisweilen hohen Kosten sitzen bleibt, empfehlen die Krankenkassen eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Eine private Zusatzversicherung sollten im Übrigen auch Urlauber im EU-Ausland abschließen. Denn nur diese kommt bei einer schweren Erkrankung für den Heimtransport auf. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten in keinem Fall. Mit Preisen ab 5 Euro ist die Zusatzversicherung für jeden erschwinglich.

Nützliche Websites

Da die Inaspruchnahme eines ausländischen Sozialversicherungssystems grundsätzlich von dessen Leistungskatalog abhängt, sollten Urlauber sich vor Antritt einer Reise darüber informieren, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten sollen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter www.dvka.de auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Bei Reisen in exotische Länder empfiehlt sich zudem ein Blick auf die Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Die Behörde informiert hier über mögliche Reisewarnungen und Gefahren im Zielland.

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