Neue Tarifverträge für Angestellte ab Juli 1999 |
28.06.1999 00:00 Uhr |
Politik
Nach langen und zähen Verhandlungen haben die Tarifpartner, der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), einen neuen Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter und einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, die am 1. Juli 1999 in Kraft treten. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gelten sie ab 1. Oktober dieses Jahres.
Die Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag enthalten eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine halbe Stunde auf 38,5 Wochenstunden, eine Klarstellung bei der Vergütung der Notdienstbereitschaft, eine Senkung der Zuschläge für Mehr- und Nachtarbeit, eine Begrenzung des Freistellungsanspruchs von der Arbeit aus besonderen Anlässen, die Möglichkeit dem Mitarbeiter Teile seines Erholungsurlaubs "abzukaufen", eine Klarstellung bei der Berechnung der Berufsjahre, eine Neufassung der Härteklausel, eine Verlängerung der Mindestbeschäftigungsdauer für den Anspruch auf Sonderzahlung, eine Verkürzung der Kündigungsfristen in der Probezeit und die Streichung der Regelung über "Kittel & Co".
Die Gehälter wurden, nachdem die zum 1. Juli 1996 geschlossenen Gehaltstarife zum 31. Dezember 1997 gekündigt waren, erstmals wieder erhöht. Die Erhöhung der Gehälter setzt sich aus einer reinen Gehaltserhöhung in Höhe von 2,5 Prozent und einer Erhöhung für die Zugeständnisse im Bundesrahmentarifvertrag zusammen. Diese Erhöhung kann jedoch nur dann voll greifen, wenn der Mitarbeiter wöchentlich eine halbe Stunde mehr arbeitet, erläutert der ADA in einer Stellungnahme. Ansonsten sei das entsprechende monatliche Entgelt auf die geringere Stundenzahl abzusenken. Der Bundesrahmentarifvertrag ist für 30 Monate, der Gehaltstarifvertrag für 15 Monate abgeschlossen worden.
Die neuen Tarifverträge sind aus Sicht des ADA ein akzeptabler Kompromiß für die Zukunft. Sie bieten den Mitgliedern der Tarifpartner eine gute Basis für die gemeinsame Arbeit.
BVA: fünf Prozent mehr Gehalt sind ein Erfolg
Als Erfolg bezeichnet der BVA in einer Pressemitteilung den Tarifabschluß, der nach eineinhalbjährigen Verhandlungen zustande gekommen ist. Zeitweise hatte es so ausgesehen, als kämen keine neuen Tarifverträge zustande. Durch die Absicht der TGL Nordrhein (Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter), dann notfalls einen Regionaltarifvertrag mit dem BVA abzuschließen, sei der Druck zum Abschluß eines bundesweiten Flächentarifvertrages jedoch so groß geworden, daß sich die Tarifparteien auf einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiß einigten, heißt es.
Der BVA zeigte sich nach Abschluß der Tarifverträge erleichtert, daß sich die zukunftsorientierten Kräfte innerhalb des ADA, die den tariflosen Zustand beendet sehen wollten, durchgesetzt haben. "Offenbar haben die Apothekenleiter begriffen, wie wichtig angemessene wirtschaftliche Bedingungen auch für Angestellte sind", so Magdalene Linz, Vorsitzende des BVA, nach der Verhandlung. "Wir werden jetzt unsere Kräfte darauf konzentrieren, die Folgen der Gesundheitsreform 2000 für die Angestellten in Apotheken so gering wie möglich zu halten."
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