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Abschied vom Auslandskrankenschein

31.05.2004  00:00 Uhr

Abschied vom Auslandskrankenschein

von Daniel Rücker, Eschborn

Seit dem 1. Juni ist der Auslandskrankenschein (E 111) Vergangenheit. An seine Stelle tritt die europäische Krankenversichertenkarte. Wegen der geplanten Einführung der elektronischen Versichertenkarte im Jahr 2006 gilt in Deutschland jedoch eine Übergangsregelung. Bis dahin behelfen sich Krankenkassen mit einer Ersatzbescheinigung.

Für Patienten hat die europäische Krankenversichertenkarte einen entscheidenden Vorteil. Sie können mit dieser Karte in den Staaten der europäischen Union direkt zum Arzt oder in ein Krankenhaus gehen. Bislang musste das Formular E 111 erst umständlich bei einer ausländischen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein eingetauscht werden. Der Arzt oder das Krankenhaus können über die neue Karte direkt mit den Kassen abrechnen.

Wer in diesem Jahr bereits einen Auslandskrankenschein erhalten hat, kann diesen weiter nutzen. Vor dem 1. Juni ausgestellte Formulare bleiben bis zum Jahresende 2004 gültig.

Für die deutschen Apotheken hat die Änderung keine Bedeutung. Wenn ein Arzt einem ausländischen Patienten ein GKV-Rezept ausstellt, dann wird dieses wie üblich beliefert. Der Patient zahlt die deutsche Zuzahlung, unabhängig davon, in welchem EU-Land er versichert ist. Nach Auskunft der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) soll in kürze jedoch eine Variante des Musters 16 erstellt werden, auf dem vermerkt ist, dass der Patient Bürger eines anderen EU-Staates ist.

Auch die neue EU-Versichertenkarte kann von Touristen nur bei akuten Erkrankungen verwendet werden. Sie ist nicht für die Abrechnung langfristig geplanter Behandlung im Ausland gedacht.

Detaillierte Informationen über die medizinische Behandlung in EU-Staaten und außerhalb Europäischen Union bietet die Website der DVKA (www.dvka.de). Top

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