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Verbraucherzentrale warnt vor Risiken

30.05.2005  00:00 Uhr
Internet-Auktionen

Verbraucherzentrale warnt vor Risiken

von Daniel Rücker, Eschborn

Seit 17 Monaten dürfen Apotheken Arzneimittel versenden . Mit der Legalisierung wollte die Bundesregierung den illegal arbeitenden schwarzen Schafen den Wind aus den Segeln nehmen. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein zeigt, dass dies bei Auktionsportalen nicht gelungen ist.

Drei zwei, eins - meins. Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn Apotheken mit Versanderlaubnis über Portale wie eBay Arzneimittel anbieten. Zumindest wenn sie einen Festpreis verlangen, gibt es juristisch wenig dagegen einzuwenden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Apotheken bei ihren Angeboten alle relevanten Vorschriften des Arzneimittel-, Apotheken- und Heilmittelwerbegesetzes beachten.

Genau dies ist aber nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein nicht der Fall. Anfang Mai kontrollierten die Verbraucherschützer die fünf Auktionsportale eBay, atrada, Azubo, hood und dhd24. Das Ergebnis ist für die Portale wenig schmeichelhaft: Völlig korrekt geht es auf keiner ihrer Plattformen zu.

Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Apotheken gibt es vor allem bei eBay und Azubo. Beide Auktionshäuser lassen nur Apotheken mit Versanderlaubnis zu. Diese handeln nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.

An dieser Stelle endet allerdings die Zufriedenheit der Verbraucherschützer. Mit der Präsentation der Waren sind sie überhaupt nicht einverstanden. So fehlten bei vielen Angeboten ausreichende Hinweise auf Nebenwirkungen. Stattdessen wurden die Medikamente in einer Form angepriesen, die eindeutig zum Mehrverbrauch animieren solle, schreibt die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht. Aus demselben Grund halten die Verbraucherschützer auch das Versteigern von Arzneimitteln für inakzeptabel. Allerdings lässt eBay Versteigerungen nicht zu.

Dafür erwischten die Testkäufer bei eBay einen Apotheker, für den Begriffe wie Verbraucherschutz oder Arzneimittelsicherheit absolute Fremdwörter sein müssen. Sagenhafte 15 Packungen Betadorm-D® orderten sie bei einem Apotheker. Der versendete die bestellte Menge ohne Nachfrage. Dass es hier auch bei der Auslieferung zu Unregelmäßigkeiten kam, überrascht dann nur noch wenig. Allgemein befanden die Tester, dass gerade die Sorglosigkeit beim Verkauf von Schmerz- und Schlafmitteln gefährlich sei.

Neben den registrierten Apotheken fanden die Verbraucherschützer auch eine große Zahl illegaler Anbieter auf den Auktionsplattformen. Privatpersonen boten dort im großen Stil Arzneimittel an - darunter auch verschreibungspflichtige Medikamente und sogar angebrochene Packungen. Außer eBay scheinen sich die Betreiber auch wenig dafür zu interessieren. Die Angebote standen über Wochen im Netz, ohne aufzufallen. Und auch eBay hatte seine Probleme, illegale Angebote zeitnah aufzuspüren. Das Portal ist mittlerweile riesig. Da fällt es den hauseigenen Kontrolleuren offensichtlich schwer, den Überblick zu behalten.

Auch die Verbraucherzentrale hält die Selbstkontrolle der Portale für absolut ineffizient. Sie fordert deshalb eine stärkere externe Überwachung der Angebote. Außerdem müsste sichergestellt werden, dass sich die Apotheker auch bei den neuen Vertriebswegen an ihre Berufspflichten halten. Top

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