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Regierung

Nationaler Versandhandel nicht möglich

27.05.2002  00:00 Uhr

Regierung: Nationaler Versandhandel nicht möglich

von Daniel Rücker, Eschborn

Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Versandhandel mit Arzneimitteln verboten. Das gilt auch für den grenzüberschreitenden Versand. Verträge zum Versandhandel seien deshalb nicht zulässig.

In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Versandapotheken weist die Bundesregierung aber auch die Zuständigkeit für die Ahndung von Rechtsbrüchen der Krankenkassen in diesem Bereich zurück. Nach dem SGB IV seien dafür die jeweiligen Aufsichtsbehörden zuständig.

Kryptisch ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage, ob die niederländische Versandapotheke DocMorris ihre Preisnachlässe aus der Mehrwertsteuerdifferenz zwischen Deutschland und den Niederlanden bezahlt: "Es ist ausgeschlossen, dass die niederländische Versandapotheke von Mehrwertsteuerdifferenzen zwischen Deutschland und den Niederlanden profitiert ... Versendungslieferungen eines Unternehmers von einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland unterliegen ab dem Erreichen eines jährlichen Entgeltes von 100.000 Euro den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts, bis zum erreichen dieses Betrages den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates. Auf die Anwendung der 100.000-Euro-Grenze kann der Unternehmer verzichten, so dass die Versendungslieferungen ... in jedem Fall in Deutschland zu versteueren sind. Das ... niederländische Unternehmen hat die Bundesregierung autorisiert ... mitzuteilen, dass es für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland beim zuständigen Finanzamt erfasst ist und die Versendungslieferungen nach Deutschland der deutschen Umsatzsteuer unterwirft."

Diese Antwort lässt Fragen offen. Nach eigener Darstellung versendet DocMorris nicht nach Deutschland, sondern übergibt die Arzneimittel in den Niederlanden einem vom Kunden beauftragten Boten. Ob auch in diesem Fall die Steuerdifferenz gezahlt wird, bleibt unklar.

Im deutlichen Widerspruch zur Absicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, einen regional begrenzten Versandhandel einzuführen, steht die Aussage der Bundesregierung, dass bei der Erlaubnis des Versandhandels Anbieter aus allen EU-Staaten zugelassen werden müssten. Bislang hatte Schmidt immer bestritten, dass eine nationale Lösung unmöglich ist.

Bei der Antwort auf die Frage, ob die Einführung des Versandhandels andere Preise für Rezepturen, Nacht- und Notdienst, preiswerte Arzneimittel und pharmazeutische Beratung bedingt, weicht die Regierung aus. Sie stellt klar, dass Arzneimittelsicherheit, Verbraucherschutz und Versorgungssicherheit in einem fairen Wettbewerb garantiert werden müssten und in sofern die obengenannten Angebote garantiert werden müssten. Prognosen zu einer zukünftigen Preisgestaltung lässt sie aber offen. Top

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