DFG spricht sich für Forschung mit embryonalen Stammzellen aus |
07.05.2001 00:00 Uhr |
Deutsche Wissenschaftler dürfen nach Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) embryonale Stammzellen aus dem Ausland importieren und damit arbeiten.
"Nach Ansicht der DFG gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Forschung mit legal im Ausland hergestellten embryonalen Stammzellen grundsätzlich auszuschließen", heißt es in einer letzte Woche in Bonn veröffentlichten Mitteilung. Falls erforderlich, solle der Gesetzgeber sogar überlegen, Wissenschaftler in Deutschland "aktiv an der Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzell-Linien" arbeiten zu lassen. Dies bedeute eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes.
Die DFG gibt jedoch weiterhin der Forschung mit Stammzellen von Erwachsenen den Vorrang. Die Forschung an diesen so genannten adulten Stammzellen erweise sich als immer aussichtsreicher, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker.
Die DFG, die Regierung und Bundestag in wissenschaftlichen Fragen berät, schlug einen Stufenplan vor. Zunächst werde dem Gesetzgeber empfohlen, den Import von im Ausland hergestellten pluripotenten Stammzell-Linien in der Tat zu gestatten, sagte Winnacker. Aus ihnen können sich nur einzelne Gewebe und kein ganzer Mensch mehr entwickeln. Daher falle die Arbeit damit auch nicht unter das Embryonenschutzgesetz.
Es dürften allerdings nur Stammzellen importiert werden, die aus "überzähligen" Embryonen gewonnen wurden und deren Herstellung die elterlichen Paare zugestimmt haben. Der Import sei zwar nach geltendem Recht seit Jahren möglich, aber alle, die damit arbeiten wollen, warteten auf die Empfehlung der DFG, sagte er. Der Import sollte registriert und jeder einzelne Versuch nach bestimmten Kriterien geprüft werden, hieß es weiter.
Als weiteren Schritt schlug die DFG dem Gesetzgeber vor, zu überlegen, ob nicht auch Wissenschaftler in Deutschland menschliche embryonale Stammzell-Linien aus "überzähligen" Embryonen gewinnen dürften. Eine dafür notwendige Änderung des Embryonenschutzgesetzes solle auf fünf Jahre befristet werden, sagte Winnacker. Bis dahin sollte klar sein, ob die Arbeiten mit embryonalen oder adulten Stammzellen aussichtsreicher sind.
Bundeskanzler Schröder hatte sich in einem Interview mit der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen eine baldige Änderung des
Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. "Im Moment reichen die
Grenzen, die wir gezogen haben. Wir haben das Embryonenschutzgesetz",
sagte er mit Hinblick auf embryonale Stammzellen. Er sprach sich jedoch
zugleich für eine "wirklich öffentliche Debatte" aus.
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