Pharmazeutische Zeitung online

DFG spricht sich für Forschung mit embryonalen Stammzellen aus

07.05.2001  00:00 Uhr

DFG spricht sich für Forschung mit embryonalen Stammzellen aus

dpa

Deutsche Wissenschaftler dürfen nach Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) embryonale Stammzellen aus dem Ausland importieren und damit arbeiten.

"Nach Ansicht der DFG gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Forschung mit legal im Ausland hergestellten embryonalen Stammzellen grundsätzlich auszuschließen", heißt es in einer letzte Woche in Bonn veröffentlichten Mitteilung. Falls erforderlich, solle der Gesetzgeber sogar überlegen, Wissenschaftler in Deutschland "aktiv an der Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzell-Linien" arbeiten zu lassen. Dies bedeute eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes.

Die DFG gibt jedoch weiterhin der Forschung mit Stammzellen von Erwachsenen den Vorrang. Die Forschung an diesen so genannten adulten Stammzellen erweise sich als immer aussichtsreicher, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker.

Die DFG, die Regierung und Bundestag in wissenschaftlichen Fragen berät, schlug einen Stufenplan vor. Zunächst werde dem Gesetzgeber empfohlen, den Import von im Ausland hergestellten pluripotenten Stammzell-Linien in der Tat zu gestatten, sagte Winnacker. Aus ihnen können sich nur einzelne Gewebe und kein ganzer Mensch mehr entwickeln. Daher falle die Arbeit damit auch nicht unter das Embryonenschutzgesetz.

Es dürften allerdings nur Stammzellen importiert werden, die aus "überzähligen" Embryonen gewonnen wurden und deren Herstellung die elterlichen Paare zugestimmt haben. Der Import sei zwar nach geltendem Recht seit Jahren möglich, aber alle, die damit arbeiten wollen, warteten auf die Empfehlung der DFG, sagte er. Der Import sollte registriert und jeder einzelne Versuch nach bestimmten Kriterien geprüft werden, hieß es weiter.

Als weiteren Schritt schlug die DFG dem Gesetzgeber vor, zu überlegen, ob nicht auch Wissenschaftler in Deutschland menschliche embryonale Stammzell-Linien aus "überzähligen" Embryonen gewinnen dürften. Eine dafür notwendige Änderung des Embryonenschutzgesetzes solle auf fünf Jahre befristet werden, sagte Winnacker. Bis dahin sollte klar sein, ob die Arbeiten mit embryonalen oder adulten Stammzellen aussichtsreicher sind.

Bundeskanzler Schröder hatte sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen eine baldige Änderung des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. "Im Moment reichen die Grenzen, die wir gezogen haben. Wir haben das Embryonenschutzgesetz", sagte er mit Hinblick auf embryonale Stammzellen. Er sprach sich jedoch zugleich für eine "wirklich öffentliche Debatte" aus. Top

© 2001 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa