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Streit mit Kassenärzten

30.04.2001  00:00 Uhr

KRANKENKASSEN

Streit mit Kassenärzten

von Rainer Vollmer, Berlin

Der Streit eskaliert: Die Verbände der Krankenkassen wollen neue Leistungen, ohne zusätzliches Honorar an die Ärzte zu zahlen - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will neuen innovativen Leistungen nur zustimmen, wenn die Krankenkassen zusätzlich Gelder zur Verfügung stellen.

Innovative Leistungen mit einem Finanzvolumen von rund 1,5 Milliarden DM Honorar müssten in den nächsten Jahren vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen in den Leistungskatalog der Kassen gestellt werden. So jedenfalls hat es die KBV ausgerechnet. Sie legte den GKV-Spitzenverbänden ein Konzept vor, wie diese Leistungen honoriert werden sollen.

Die Krankenkassenverbände lehnten das bisher intern behandelte Konzept bei einem Treffen mit den Ärztevertretern ab. Die Kassen wollen nicht mehr Geld ins System stecken.

In der Öffentlichkeit beharken sich Kassenverbände und KBV bereits um die Anerkennung der Magnetresonanztomografie (MRT) zur Diagnostik von Brustkrebsrezidiven. "Die Kassenärzte verweigern den Frauen notwendige Untersuchungsmethoden", klagten die Kassenverbände in Pressemeldungen. "Die Leistungen können die Krankenkassen sofort haben, wenn sie die Kosten zusätzlich zu den Budgets zahlen", erwiderte die KBV.

Allein die Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) kostet mindestens 140 Millionen DM. Die künstliche Befruchtung (ICSI), vom Bundessozialgericht in den Leistungskatalog der Krankenkassen hineingezwungen, wird einen jährlichen Finanzbedarf von 200 bis 300 Millionen DM erfordern.

Diese Leistungen will die Ärzteschaft nicht mehr zu den ihrer Ansicht nach zu niedrigen Honorarbudgets zusätzlich - kostenlos - übernehmen. In ihrem Konzept schlagen sie vor,

dass die Kassenverbände und die KBV die Auswirkungen neuer Leistungen auf die vertragsärztliche Versorgung und andere Bereiche in regelmäßigen Abständen überprüfen und erforderlichenfalls notwendige Anforderungen an die Qualitätssicherung beschließen. Außerdem wird den Partnern der Gesamtverträge empfohlen, Innovationen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung zu vereinbaren.

Da die Kassenverbände dies strikt ablehnen, ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten keine neuen innovativen Leistungen vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen gebilligt werden. Top

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