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Gerichtsurteile lassen auf sich warten

25.04.2005  00:00 Uhr
Versandhandel

Gerichtsurteile lassen auf sich warten

von Daniel Rücker, Eschborn

Seit 16 Monaten ist der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Es gibt jedoch klare Vorgaben, an die sich manche Versender nicht halten. Da die Rechtslage in diesem Feld oft sehr komplex ist, ziehen sich die Verfahren über Jahre hin. Die Versender agieren häufig weiter.

Vor allem ausländische Unternehmen verstoßen häufig gegen deutsches Recht, wenn sie apothekenpflichtige Arzneimittel an deutsche Endverbraucher liefern ­ manchmal aus Unwissen, häufiger jedoch in voller Absicht. Drei der bedeutendsten aktuellen Rechtsstreite gehen auf die Aktivitäten von DocMorris, der Zur-Rose-Versandapotheke und der Kooperation der Europa-Apotheek mit der Drogeriemarktkette dm zurück. Die PZ hat in den vergangenen Monaten immer wieder über die Verfahren und Auseinandersetzungen berichtet. Im Moment ist es etwas ruhiger geworden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verfahren ruhen.

Der Name DocMorris dürfte für viele Apotheker ein Synonym für das Austesten juristischer Grenzbereiche sein. Aus den zahlreichen Verfahren sind die Niederländer bislang weit gehend unbeschadet herausgekommen. Freilich nicht, weil sie immer Recht erhielten, sondern weil sie sich der Strafverfolgung entzogen.

Zweites Verfahren

Aktuell läuft gegen DocMorris ein Verfahren beim Landgericht Berlin. Dabei geht es zum zweiten Mal darum, ob die Niederländer ohne Versanderlaubnis nach Deutschland versenden dürfen. Am 9. November 2004 hatte das Berliner Kammergericht in einem vom Verband sozialer Wettbewerb angestrengten Verfahren entschieden, dass DocMorris ohne eigene Versanderlaubnis nicht nach Deutschland liefern dürfe. Das Urteil sprach vielen Apothekern aus dem Herzen. Es hatte allerdings einen Nachteil: Der Wettbewerbsverband hatte den ehemaligen DocMorris-Chef Jaques Waterval verklagt. Da dieser aber vor der Urteilsverkündung aus dem Unternehmen ausgeschieden war, durfte der Versender das Urteil ignorieren.

Der Verband sozialer Wettbewerb hat noch im Winter ein analoges Verfahren gegen den aktuellen DocMorris-Chef, Ralf Däinghaus, eingeleitet. Wann es zur Verhandlung kommt, kann allerdings auch Geschäftsführerin Angelika Lange nicht prognostizieren.

Politisch erwünscht

Höchst kompliziert ist die Interessenlage im Fall der Zur-Rose-Versandapotheke. Das von einer Schweizer Aktiengesellschaft gegründete Unternehmen beliefert vom sachsen-anhaltinischen Halle aus Patienten in Deutschland. Formal arbeitet das Unternehmen jedoch als reiner Logistiker, die Aufträge werden über eine formal selbstständige öffentliche Apotheke in Halle abgewickelt.

Auch wenn der Verdacht mehr als nahe liegt, dass hier gegen das Fremdbesitzverbot verstoßen wird, steht die Landesregierung hinter dem Geschäftsmodell. Angesichts einer Arbeitslosenquote von rund 20 Prozent in der Region kann es sich offensichtlich kein Politiker leisten, gegen Industrieansiedelungen vorzugehen. Die Aktivitäten von Zur Rose sind politisch gewollt. Landesapothekerkammer und -verband tun sich deshalb auch sehr schwer, für ihre berechtigten Bedenken Gehör zu finden. Wie Verbandsgeschäftsführer Matthias Clasen erläutert, haben auch intensive Gespräche im Gesundheitsministerium nicht zum Erfolg geführt. Dort könne man zwar nachvollziehen, dass das Geschäftsmodell der Zur-Rose-Versandapotheke nicht dem Sinn des Gesetzes entspreche, sie verstoße aber nicht unmittelbar gegen rechtliche Regelungen.

Geschlagen geben wollen sich die Apotheker in Sachsen-Anhalt jedoch nicht. Wie Clasen berichtet, hat nun ein Apotheker, der selbst eine Versandgenehmigung hat, ein Wettbewerbsverfahren gegen Zur Rose angestrengt. Er sieht sich benachteiligt, da er mit einem Versender konkurriert, der nicht dieselben Auflagen erfüllen muss, wie eine öffentliche, inhabergeführte Apotheke.

Rabatt beschäftigt Gericht

Zur Rose muss sich außerdem in einem Verfahren gegen die Wettbewerbszentrale zur Wehr setzen. Auslöser des Rechtsstreits sind Rabattgutscheine, die die Versand-AG auf verschreibungspflichtige Arzneimittel abgibt. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ein klarer Verstoß gegen die Preisverordnung. In erster Instanz sahen die Richter dies anders. Sie gaben dem Versender Recht. Die Wettbewerbsschützer haben Widerspruch eingelegt. Der Fortgang des Verfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

Offen ist auch der Ausgang eines Verfahrens, das seinen Anfang in Düsseldorf nahm. Im vergangenen Herbst verbot das Gesundheitsamt per einstweiliger Verfügung der Drogeriemarktkette dm, Rezepte für die niederländische Versandapotheke Europa-Apotheek einzusammeln. Die Drogeriekette hatte in einigen Filialen in und um Düsseldorf ein Arzneimittel-Bestellsystem etabliert, das dem der Fotobestellung ähnlich ist.

Die Drogeriekette beachtet seitdem das Verbot, hat aber gleichzeitig in einem Eilverfahren Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschwerde vor kurzem abgewiesen, worauf dm beim Oberverwaltungsgericht in Münster erneut Widerspruch eingelegt hat.

Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens sind rar. Nachdem sich Apothekerkammer und -verband und die Bad Homburger Wettbewerbszentrale im vergangenen Herbst aus dem Verfahren ausgeklinkt haben, wird es vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf weiter verfolgt. Das Amt spricht jedoch nicht gerne über ungelegte Eier oder laufende Verfahren. Es liegt allerdings auf der Hand, dass sich Europa-Apotheek und dm-Markt nicht vorzeitig geschlagen geben werden. Es wäre schon fast ein Wunder, wenn sie nicht alle Instanzen, die ihnen deutsche Gerichte bieten, durchlaufen. Top

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