Politik
Versorgungsmodelle
gehen immer zu Lasten Dritter. Dies müsse aber kein
gesellschaftlicher Nachteil für den Versicherten sein,
sondern könne sogar einen Versorgungsvorteil für ihn
bedeuten. Schließlich stecke "genug Geld in diesem
System. Aber nicht für die Einkommenserwartungen
einzelner Leistungserbringer", meinte der
VDAK-Vorsitzende Herbert Rebscher jetzt auf dem 4.
Kongreß Gesundheit und Medien in Düsseldorf. Wettbewerb
der Krankenkassen könne sich nur dann auf den
Versicherten negativ auswirken, wenn dieser aus
ökonomischen Gründen eine Risikoselektion befürchten
muß.
Völlig ungenügend sind für Franz Knieps,
Leiter der verbandspolitischen Planung des
AOK-Bundesverbandes, die derzeitigen Strategien für den
Umbau des Systems der sozialen Sicherung. "Ich
weigere mich, von einer Reform oder Liberalisierung zu
sprechen", so Knieps. Das einzig Positive, was er
den GKV-Neuordnungsgesetzen abgewinnen kann, sind die
Strukturverträge. Nur stellt sich für ihn bereits jetzt
die Frage, wie Modelle in die Regelversorgung überführt
werden können.
Das GKV-Gerüst kann nach Knieps Darstellung nur
über eine Flexibilisierung der Vertragsbeziehungen
zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, eine
Präzisierung des GKV-Leistungskatalogs, eine Sicherung
der Finanzierungsgrundlagen und optimierte
Organisationsstrukturen erhalten werden. "Vom Staat
brauchen wir nichts zu erwarten", so Knieps. Es
bleibe bei der Vorfahrt für die Selbstverwaltung. Aber
nicht im Seehoferschen Sinn, wonach der Minister auf der
Verkehrsinsel steht, alle Ampeln auf Grün schaltet und
denen, die einen Unfall bauen, den Führerschein abnimmt.
Zu hohe Distributionskosten bei Arzneimitteln mahnte der
Leiter der Abteilung für medizinisch-wissenschaftliche
Grundsatzfragen der Barmer Ersatzkasse, Dr. Gerd Glaeske
an. Es gebe zu viele Apotheken, die aufgrund schwer zu
legitimierender Monopole existierten. Diese müßten
ebenso zur Disposition gestellt werden wie die zahllosen
Verordnungen mit zweifelhaftem Nutzen und die
unterschiedlichen Preis- und
Einkaufsgestaltungsmöglichkeiten in der ambulanten und
stationären Versorgung. Konzepte für die Zukunft seien
Positivlisten, Therapieempfehlungen sowie
Qualitätszirkel und andere Feedback-Strategien. Glaeske
warnte davor, die Strukturverträge nach § 73 a auf die
bestehende "insuffiziente Basis" aufzusetzen.
Vielmehr müsse zunächst die Distributionsebene der
Arzneimittel durchforstet und deren
Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt werden, meinte der
Kassenvertreter.
PZ-Artikel von Gisela Stieve, Düsseldorf
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