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Das Y wird angesägt

14.04.2003  00:00 Uhr
Rürup-Konzept

Das Y wird angesägt

von Conny Becker, Berlin

Der Kommission gelang keine Einigung. Zu kontrovers waren die Positionen für eine längerfristige Finanzierung des Gesundheitswesens. Unter politischem Druck verkündete sie dennoch mit dem so genannten Y-Konzept Vorschläge für kurzfristige Einsparungen, die Patienten auch in der Apotheke spüren würden.

Die zwei Modelle der Kommission, die schon im Vorfeld an die Öffentlichkeit gelangt waren, konnten erwartungsgemäß nicht zur Deckung gebracht werden. Auf der einen Seite machte sich Kommissionschef Professor Dr. Bert Rürup für ein Kopfprämienmodell stark, bei dem Versicherte mit Ausnahme von Kindern einen Beitrag von etwa 200 Euro zahlen und der soziale Ausgleich über Steuermittel erfolgen sollte. Dagegen setzte Professor Dr. Karl Lauterbach auf eine Erwerbstätigenversicherung. In diese sollen auch Beamte und Selbstständige integriert werden. Zudem ist geplant Zins- und Mieteinkünfte in die Beitragsbemessung einzubeziehen.

Während Rürup auf Wachstums- und Beschäftigungseffizienz setzt, plädiert Lauterbach für mehr Verteilungsgerechtigkeit. Eine Entscheidung über diese konträren Konzepte für eine längerfristige Finanzierung des Gesundheitswesens schob Rürup als eine „Werteentscheidung“ der Politik zu, da sie nicht rein wissenschaftlich getroffen werden könne. Einig waren sich die Ökonomen jedoch darüber, die Gesundheitskosten von Löhnen und Gehältern abzukoppeln ohne den Leistungskatalog der Kassen auszudünnen.

Der Stamm des Y

Die zwei Modelle verbindet also nur ein gemeinsamer tragender Stamm. Dieser steht für das kurzfristige Finanzierungsprogramm, das den Beitragssatz um 2,4 Prozentpunkte und damit die Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent senken soll. Ab Januar 2004 sollen mit der ersten Stufe des Kommissionsplans 24 Milliarden Euro gespart werden. In das, so Rürup, „fulminante Sparprogramm“ fließen mehrere Einzelmaßnahmen ein, bei denen vor allem die Versicherten zur Kassen gebeten werden.

So soll das Krankengeld privat und nicht mehr paritätisch in über die Gesetzliche Krankenversicherung versichert werden. Dies spare 7,5 Milliarden Euro. Gesellschaftspolitische Leistungen wie Mutterschafts- und Sterbegeld würden auch aus der GKV herausgenommen und stattdessen über Steuern finanziert. Dafür müsste der Finanzminister 4,5 Milliarden Euro aufbringen.

Zuzahlungen auf allen Ebenen

Rürup riet dazu, die Zuzahlungsregelung systematisch auszuweiten, um „Anreize für ein kostenbewusstes Verhalten“ zu liefern. So sollen Arztbesuche mit eine Praxisgebühr von 15 Euro den Kassen 2 Milliarden bringen, wobei Kinder, Unfallpatienten und Teilnehmer an Präventions oder Disease-Management--Programmen ausgenommen sind. Außerdem sei eine Obergrenze pro Jahr und Versicherten geplant.

Zuzahlungen zum Zahnersatz sollen angehoben werden, wobei die Kommission sich nicht auf ein Festbetragsmodell oder eine prozentuale Zuzahlung festlegte. Sparen möchte sie damit jedenfalls 2,5 Milliarden Euro.

Auch die Zuzahlungen zu nicht mehr patentgeschützten Orginalpräparaten will Rürup deutlich erhöhen. Apothekenpflichtige Arzneimittel sollen Patienten künftig zu 100 Prozent selbst bezahlen, sie sollen nicht mehr von der GKV erstattet werden (Sparvolumen insgesamt: 6 Milliarden Euro). Zudem fordert die Kommission, die Generika-Preisbindung aufzuheben, wovon sie sich eine weitere Ersparnis von 2 Milliarden und somit ein Absinken des Beitragssatzes um 0,2 Punkte verspricht.

Reaktionen zumeist kritisch

Ulla Schmidt gab sich in ihrem ersten Kommentar zwar lobend, aber zurückhaltend. Die Gesundheitsministerin wollte die Vorschläge unter sozialen Gesichtspunkten prüfen. Mittlerweile wird der Stamm des Konzepts auch von der SPD angesägt. Fraktionsvorsitzende Gudrun Schaich-Walch will die Praxisgebühr auf den Besuch von Fachärzten einschränken. Da auch die SPD-Basis gehört werden will, ist nun doch ein Sonderparteitag geplant.

Die Opposition kritisierte das Rürup-Konzept deutlich. Wolfgang Gerhard (FDP) nannte es ein „Sammelsurium“ und unterstellte der Kommission, ihr fehle „der Mut, nachhaltige Vorschläge zu machen“. Horst Seehofer (CSU) sprach gar von einem „erbärmlichen Ergebnis“. Dagegen unterstützt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt das Konzept. "Die Bundesregierung und die Rürup-Kommission streben an, das Krankengeld aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung herauszunehmen. Das ist richtig." Der Opposition warf er vor, Kritik zu üben, ohne eigene Konzepte vorzuweisen.

Heilberufler differenzieren

Die Ausgliederung von Krankengeld und gesellschaftspolitischen Leistungen stößt bei Vertretern der Krankenkassen auf offene Ohren. Der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Herbert Rebscher, hält die Arztgebühr jedoch für problematisch. „Möglicherweise würden dadurch notwendige Arztbesuche und damit auch Krankheiten verschleppt“, so Rebscher in einer Presseerklärung. Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, betonte, die Praxisgebühr dürfe nicht zu Lasten chronisch Kranker gehen. Er sehe jedoch „durchaus vernünftige Ansätze für eine differenzierte Reformpolitik.

Apotheker sind besorgt

Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), bezeichnete die Vorschläge der Rürup-Kommission zur Arzneimittelversorgung als unausgegoren und teilweise sogar „gesundheitsgefährdend“. „Wer vorschlägt, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen herauszunehmen, zeigt, dass er von der Realität der Arzneimittelversorgung wenig Kenntnis hat“, so Keller.

Der DAV-Chef befürchte einen Trend zu einer risikoreicheren Medizin. Arzneimittel fielen dann aus der Verschreibungspflicht, wenn sie erprobt seien und ein relativ geringes Nebenwirkungspotenzial hätten. „Nimmt man die rezeptfreien Präparate aus der Erstattung, wird dies unweigerlich zu einer Veränderung des ärztlichen Verordnungsverhaltens führen. Die Erfahrung mit Maßnahmen vergangener Jahre hat eindeutig belegt, dass die meisten Patienten von ihren Ärzten Verordnungen erwarten, die auch von der Kasse erstattet werden. Die Ärzte werden so faktisch gezwungen sein, auf rezeptpflichtige Arzneimittel auszuweichen, die nicht nur teurer, sondern auch mit höherem Nebenwirkungspotenzial versehen sind“, sagte Keller.

Seine Meinung deckt sich mit der Kritik, die der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) am Rürup-Konzept übte. Offensichtlich herrsche keine Klarheit über apothekenpflichtige und verschreibungsfähige Arzneimittel. Sichere, wirksame und Nebenwirkungsarme Arzneimittel mit einer erwiesenen hohen Compliance zu benachteiligen sei kontraproduktiv. Der Verband sprach sich für eine enge Zusammenarbeit mit den Apothekern aus. Top

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