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Vermittlungsausschuss vertagt sich

21.03.2005  00:00 Uhr
Apothekengesetz

Vermittlungsausschuss vertagt sich

von Daniel Rücker, Eschborn

Das Gezerre um die Arzneimittelbelieferung von Krankenhäusern geht weiter. Auf seiner Sitzung am 16. März konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf keinen Kompromiss einigen.

Damit ist weiterhin offen, ob Krankenhäuser in Deutschland auch in Zukunft ihre Arzneimittel ausschließlich regional über Krankenhaus- oder krankenhausversorgende Apotheken dürfen. Nach einer Beschwerde privater deutscher Klinikkonzerne hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Regierung wollte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern, indem sie das Apothekengesetz ändert und damit für Krankenhäuser Arzneimittelbeschaffung und -versorgung trennt.

Die unionsgeführten Länder lehnten das Zustimmungspflichtige Gesetz jedoch mit ihrer Bundesratsmehrheit ab. Sie werfen der Regierung vor, ohne Not über das Ziel hinauszuschießen. Vielmehr sollte man den Ausgang eines Verfahrens vor dem EuGH abwarten und dann gegebenenfalls das Apothekengesetz an die europäischen Vorgaben anpassen. Die ABDA und die krankenhausversorgenden Apotheker lehnen den Gesetzentwurf ebenfalls ab. Sie sehen in der geplanten Trennung von Beschaffung und Versorgung eine deutliche Verschlechterung der Arzneimittelversorgung.

Aus Sicht der Apotheker ist das Problem mit der Vertagung keinesfalls gelöst. Am 20. April wird der Vermittlungsausschuss erneut über das Apothekengesetz verhandeln. Da die unionsgeführten Länder dieser zweiten Runde zugestimmt haben, ist eine Novellierung des Gesetzes noch nicht vom Tisch. Auch wenn die Regierung bei ihren Plänen sicherlich deutliche Abstriche machen muss, scheint ein Kompromiss nicht ausgeschlossen. Wo eine Kompromisslinie liegen könnte, lässt sich kaum vorher sagen, da der Ausschuss über verschiedene Punkte verhandeln wird und das Apothekengesetz in ein Kompromisspaket einfließen könnte.

Unterdessen hat die EU-Kommission das Verfahren am 18. März beim EuGH gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Gleichzeitig soll jedoch mit den deutschen Behörden weiter verhandelt werden. Aus Sicht von EU-Kommissar Günther Verheugen bedeutet das Regionalitätsprinzip bei der Krankenhausversorgung eine Überregulierung und damit eine unnötige Belastung der Wirtschaft. Zudem behindere das Gesetz den freien Warenverkehr und hemme damit das Wirtschaftswachstum. Top

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