Politik

Am Abend des 9. Februar 1998 hat die BKK Bayern mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) die erste
Richtgrößenvereinbarung im Bundesgebiet unterzeichnet. Das erklärte der
Vorsitzende des BKK Landesverbandes Bayern, Gerhard Schulte, auf dem
Petersberg bei Bonn während des 8. Bonner Dialogs, den das Institut für
Management "Forum" veranstaltet hat.
Die Richtgrößenvereinbarung löst das Arznei- und Verbandmittelbudget zum ersten
Januar 1998 ab. Gegenstand der Vereinbarung ist die Festsetzung von einheitlichen
arztgruppenspezifischen Richtgrößen für das Volumen der vom Vertragsarzt zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordneten Arznei- und Verbandmittel
einschließlich des Sprechstundenbedarfs und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei
Überschreitung der Richtgröße. Die KVB informiert die Vertragsärzte quartalsweise
über ihre tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den Richtgrößen. Die
Krankenkassenverbände verpflichten sich, die hierzu benötigten Daten zeitgerecht
zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung eines Vertragsarztes soll dem Vertragstext zufolge ohne Antragsstellung,
sofern die Jahresrichtgrößensumme um mehr als 15 Prozent überschritten wird,
erfolgen. Die Richtgrößensumme für Allgemein- und praktische Ärzte beträgt pro
Quartal für Mitglieder und Familienangehörige 73,28 DM, für Rentner 230,25 DM.
Beitrag der PZ-Redaktion



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