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Baden-Württemberg klagt gegen Spargesetz

13.01.2003  00:00 Uhr

Baden-Württemberg klagt gegen Spargesetz

von Daniel Rücker, Eschborn

Die baden-württembergische Landesregierung hat am vergangenen Montag beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz eingereicht.

Nach fast 5000 Apothekern und dem Pharmagroßhändler Gehe sowie 950 Zahntechnikern meldet damit auch ein Bundesland Zweifel an, ob die Spargesetze der Bundesregierung verfassungskonform sind.

Es soll jetzt geprüft werden, ob das Beitragssatzsicherungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte. Ministerpräsident Erwin Teufel und Sozialminister Friedhelm Repnik (beide CDU) halten das Gesetz für „verfassungswidrig“. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung bedürfe das Gesetz der Zustimmung der Länder.

Der Bundestag hatte einen Einspruch der Länderkammer gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz am 20. Dezember mit Kanzlermehrheit abgewiesen. Es war am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.

Hanke bei Teufel

Den Entschluss, gegen das Gesetz zu klagen, fasste Teufel am 10. Januar nach einem Gespräch mit dem Präsidenten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, und Vertretern anderer Heilberufe, der Industrie und des pharmazeutischen Großhandels. Hanke wies bei diesem Treffen auf die erheblichen Ertragsverluste der Apotheker und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Folgen hin. Der Kammerpräsident rechnet mit einem Abbau von bis zu 3000 Arbeitsplätzen in den baden-württembergischen Apotheken. Die Konsequenz sei eine Verschlechterung der Arzneimittelversorgung, die vor allem die strukturschwachen Gebiete treffen werde.

Auch inhaltlich kritisierten Teufel und Repnik das Gesetz. Neben Apothekern seien auch Ärzte Leidtragende. Die im Gesetz vorgesehene Nullrunde sei „in Wahrheit eine dramatische Minusrunde“, so der Ministerpräsident. „Die Gesundheitsberufe werden immer mehr gegängelt.“ Wettbewerb und marktwirtschaftliche Elemente würden immer stärker zurückgedrängt.

Das treffe auch die pharmazeutische Industrie. Den Unternehmen drohten durch die Zwangsrabatte massive Einnahmeverluste. Teufel: „Bürokratie, Reglementierung und staatlicher Dirigismus weisen eindeutig in die falsche Richtung.“ Statt zahlloser Einzelgesetze sollte die Bundesregierung eine „Gesundheitsreform aus einem Guss“ in Angriff nehmen.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt die Normenkontrollklage der Landesregierung. „Damit besteht Hoffnung, dass ein Gesetz gestoppt wird, dass den pharmazeutischen Unternehmen enorme Einnahmeverluste beschert“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Auf Grund zahlreicher staatlicher Eingriffe habe der Pharmastandort Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung eingebüßt.

Zeitpunkt offen

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch im Januar über die Eilanträge von Apothekern, Zahntechnikern und Gehe gegen das rot-grüne Spargesetz entscheiden. Nach Angaben einer Sprecherin begannen die internen Beratungen darüber am Dienstag (14. Januar). Offen sei dagegen, wann über die Normenkontrollklage der baden-württembergischen Landesregierung entschieden werde. Zunächst müsse geklärt werden, ob die am Montag eingelegte Klage mit den anderen Verfahren verbunden werde.

Mit einer Normenkontrollklage kann das Überprüfen von Rechtsvorschriften verlangt werden. Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel des Bundestages. Einige Landesverfassungen erlauben auch den Bürgern eine Normenkontrollklage.  Top

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