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Verfassungsbeschwerde gegen kollektiven Regress

10.01.2000  00:00 Uhr

- Politik

Verfassungsbeschwerde gegen kollektiven Regress

von Karl H. Brückner, Berlin

Der kollektive Regress, mit dem Vertragsärzte unabhängig vom eigenen Verordnungsverhalten für Überschreitungen der Arzneimittelbudgets haften sollen, ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Sie wurde von Professor Dr. Karl Heinrich Friauf im Auftrag von vier Kassenärzten in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Die Beschwerde richtet sich gegen Paragraph 84 Solidaritätsstärkungsgesetz (SolG), das Anfang 1999 in Kraft getreten war.

Laut Paragraph 84 SolG wird die Gesamtvergütung der Vertragsärzte bei Budgetüberschreitungen um bis zu fünf Prozent des Budgets gekürzt, die Möglichkeit budgetablösender Richtgrößen wurde gestrichen. Ziel der Beschwerde ist es, dass Karlsruhe diese Vorschriften für nichtig erklärt.

Grundlage der Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsgutachten, das der emeritierte Staatsrechtler Friauf im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) im vergangenen Herbst erstellt hatte. Der BPI hatte seine Mitgliedsfirmen aufgefordert, Mediziner bei der Abwehr von Regressen zu unterstützen.

Erfinder des Kollektivregresses ist der ehemalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU). Bereits seit 1993 ist dieses Kostendämpfungsinstrument Gesetz. Trotz wiederholter Budgetüberschreitungen wurden Kassenärzte aber bisher nicht zur Kasse gebeten. Die rot-grüne Koalition hatte nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 die aufgelaufenen Regress-Schulden der Ärzte in dreistelliger Millionenhöhe gestrichen. Außerdem wurde die fünf-prozentige Kappungsgrenze eingeführt. Zuvor galt eine unbegrenzte Haftung für Budgetüberschreitungen.

Mit der am 1. Januar in Kraft getretenen GKV-Reform 2000 ist der Kollektivregress weiter entschärft worden: Künftig werden individuelle Arzneimittelregresse, die Ärzte wegen Überschreitung von Richtgrößen oder Unwirtschaftlichkeit bezahlen müssen, auf einen Kollektivregress angerechnet. Top

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