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Verbraucherschutz und Liberalisierung

30.12.2002  00:00 Uhr
Kammern

Verbraucherschutz und Liberalisierung

von Susanne Hof, Brüssel

Vor dem Einfluss Europas bleiben auch die Kammern nicht verschont. Ihre Daseinsberechtigung wird durch Europarecht allerdings nicht in Frage gestellt. Auf Grund ihrer Unabhängigkeit vom Staat dienen sie sogar als Modell für die Selbstverwaltung in einem liberalisierten Europa.

Die Rolle der beruflichen Selbstverwaltung und ihre Zukunft im europäischen Binnenmarkt war Thema einer Veranstaltung der Europäischen Rechtsakademie Trier. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei dem Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung sowie möglichen Konflikten mit dem europäischen Wettbewerbsrecht.

Qualität setzt sich nicht in jedem Markt von allein durch. Deshalb sind Verbraucherschutz und Qualitätssicherung immer dann wichtig, wenn der Kunde selbst die Qualität nicht zuverlässig beurteilen kann und Mindeststandards gewährleistet werden müssen. Dies trifft für die Dienstleistungen der freien Berufe zu, da hier besondere Anforderungen an den Leistungserbringer gestellt werden.

Viele Dienstleistungen der freien Berufe, wie Rechtsberatung oder medizinische Behandlungen, sind nicht umtauschbar. Deshalb ist ein vorbeugender Verbraucherschutz unverzichtbar. Aus diesem Grund gelten hier besondere Anforderungen an die Aus- und Fortbildung, die Zulassung zum Beruf, Titelschutz. Darüber hinaus existieren rechtliche Auflagen für die Berufausübung. Honorarordnungen sorgen für ein normiertes, am Allgemeininteresse ausgerichtetes Preis-Leistungs-Verhältnis und dienen damit dem Verbraucherschutz.

Die Pflichtmitgliedschaft der Freiberufler in Kammern, die als eine Art Gütesiegel verstanden werden kann, schützt die Verbraucher vor Personen, die freiberufliche Dienstleistungen anbieten, obwohl sie dem jeweiligen Beruf nicht angehören und die damit verbundenen Anforderungen nicht erfüllen.

Trotz alledem werden Kammern immer häufiger als Relikte aus der Vergangenheit kritisiert. Dabei wird leicht vergessen, dass sie Garanten der Freiberuflichkeit sind und in sensiblen Bereichen die Unabhängigkeit von staatlicher und politischer Einflussnahme gewährleisten. Die Gesellschaft profitiert darüber hinaus von der Bürgernähe der Selbstverwaltung und ihrer Teilnahme an staatlichen Aufgaben. Kammern sind somit Muster der Deregulierung und können durchaus Modellfunktion in einem liberalisierten Europa erfüllen.

Da die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts zur Reglementierung der freien Berufe nicht ausreichen, wurden die Kammern ermächtigt, mit dem Berufsrecht ein eigenes Regelwerk zu schaffen. Die allgemeinen Wettbewerbsregeln werden dadurch jedoch nicht ausgeschaltet.

So lässt beispielsweise die Europäische Kommission an der Einordnung der Berufskammern als Unternehmensvereinigungen nicht deuten. Sie erkennt darüber hinaus jedoch an, dass Kammern besondere Aufgaben haben, die sie von Unternehmensverbänden unterscheiden. Soweit Kammern dem Allgemeinwohl verpflichtet sind, wird ihre Regelungskompetenz für den jeweiligen Berufsstand folglich nicht in Frage gestellt. Erst vor kurzem entschied der Europäische Gerichtshof, dass die niederländische Rechtsanwaltkammer gemischte Sozietäten zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern verbieten darf.  Top

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