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Aktionsprogramm gerichtlich gestoppt

20.12.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Aktionsprogramm gerichtlich gestoppt

von Karl H. Brückner, Berlin

Das Landgericht Hamburg hat jetzt das "Gemeinsame Aktionsprogramm zur Einhaltung der Arznei- und Heilmittelbudgets 1999" per einstweiliger Verfügung gestoppt. Auf das Papier hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 16. September verständigt. Kassiert haben die Richter auch eine KBV-"Segelanweisung" für die regionalen KVen. Damit sollten den Vertragsärzten "konkrete Hilfestellungen" bei Verordnungseinschränkungen gegeben werden, um die Regressgefahr zu mindern.

Das Gericht untersagte es, beide Papiere weiter zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Zur Begründung hieß es, die KBV habe mit dem Aktionsprogramm gegen das Kartellrecht verstoßen. Zudem habe sie nicht die rechtliche Kompetenz für ein solches Programm, mit dem die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen werden sollen.

Geklagt hatten zwei Pharmaunternehmen. Ein Hersteller wehrte sich gegen die im Aktionsprogramm veröffentlichte Liste "Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit" und speziell die Rubrik "Dermatika (sonstige)", in der nicht angegeben war, welche Präparate dazu gehörten sollten. Das andere Unternehmen klagte, weil in der "Segelanweisung" eines seiner Medikamente mit dem Prädikat "zweifelhaftes Therapieprinzip" versehen worden war.

In einer ersten Reaktion erklärte die KBV, sie verbreite das Programm nicht mehr, da es die Ärzte schon erhalten hätten.

Nach Einschätzung des AOK-Bundesverbandes hat das Programm bereits im Sinne der Erfinder gewirkt. Im Oktober habe sich der Apothekenumsatz mit den Krankenkassen im Vergleich zum Oktober 1998 nur noch um 1,3 Prozent erhöht. Abteilungsleiter Norbert Schleert sprach von einer "erfreulichen Entwicklung". Es seien in einem Monat etwa 116 Millionen DM eingespart worden. Schleert empfahl, auch im nächsten Jahr eine gemeinsame Sparaktion anzustreben. Top

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