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Schmidt hält an Patientenpass fest

10.12.2001  00:00 Uhr

Schmidt hält an Patientenpass fest

dpa  Der elektronische Gesundheitspass ist nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Mittel gegen weiter steigende Kassenbeiträge. Sowohl den Gesundheitspass als auch die elektronische Patientenakte will Schmidt nach der Wahl in eine Gesundheitsreform integrieren. Schmidt und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, sind davon überzeugt, dass die geplanten elektronischen Patientendaten den höchsten Sicherheitsansprüchen genügten.

Die elektronische Patientenakte soll vor der flächendeckenden Einführung zunächst in regionalen Modellversuchen auf freiwilliger Basis getestet werden. Schmidt erhofft sich davon eine Abnahme unnötiger Doppeluntersuchungen und -behandlungen von Patienten sowie eine Reduzierung der Krankenhauseinweisungen. Sie geht davon aus, dass die bislang noch nicht genau bezifferbaren Kosten für die Einführung der Medizintelematik nicht den Versicherten angelastet werden.

Bei den obersten deutschen Datenschützern und den Ärzten treffen die Pläne auf scharfe Kritik. "Es ist das ureigenste Recht des Patienten selbst zu entscheiden, wem er seine sensibelsten Daten anvertraut und in welchem Umfang er das tut", erklärte der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter am Donnerstag in München im Namen seiner Kollegen aus Bund und Ländern. Dieses Recht des Patienten könnte durch einen solchen Pass beseitigt werden.

Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Hellmut Koch, kritisierte, es sei nicht geklärt, welche Daten auf der Chipkarte gespeichert werden dürften und wer sie auf dem aktuellen Stand halten solle. Koch sagte während eines Fortbildungskongresses in Nürnberg, im Vertrauen der Ärzte auf die Vollständigkeit der Daten bestehe die Gefahr einer falschen Behandlung.

Nach Ansicht der Datenschützer wäre auch das Einholen einer unbeeinflussten Meinung eines zweiten Arztes bei der Einführung des Patientenpasses nicht mehr gewährleistet. Große Bedenken haben die Datenschützer zudem gegen das Abspeichern von Gesundheits- und Krankheitsinformationen in einer zentralen Datei. "Ein derart umfassendes Register stellt auch unabhängig von einer Vorlagepflicht ein viel zu hohes Gefährdungspotenzial für einen Missbrauch dieser Krankheitsdaten dar", sagte Vetter. Die Datenschützer lehnen einen Gesundheitspass nicht grundsätzlich ab. Der Patientenpass dürfe aber nur kommen, wenn die Freiwilligkeit der Verwendung gewährleistet sei. Top

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