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Friese zieht Erfolgsbilanz

06.11.2000  00:00 Uhr
EUROPHARM FORUM

Friese zieht Erfolgsbilanz

von Gisela Stieve, Altenstadt

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Versandhandel mit Arzneimitteln vom 19. Oktober (siehe PZ 43, Seite 106) gibt der Landesapothekerkammer Hessen Aufwind. Sie will die Justizvollzugsanstalten (JVA) nach den Buchstaben des Gesetzes mit Arzneimitteln versorgt sehen. Praktiziert wird nach Auffassung der LAK Hessen dagegen Versandhandel. Die PZ sprach mit LAK-Präsidentin Dr. Gabriele Heller.

Bis vor kurzem sei die Welt der Arzneimittelversorgung für Justizvollzugsanstalten in Hessen noch in Ordnung gewesen. Apotheker aus dem Umkreis der Anstalten versorgten wechselweise die Insassen mit Arzneimitteln. Dann hatte das Land Hessen aber die Belieferung der JVAs zentral ausgeschrieben und einer Apotheke den Zuschlag erteilt. Die Rechtsbedenken der LAK Hessen, dass es sich damit um einen Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach § 43 Arzneimittelgesetz handele, hat das hessische Justizministerium unter Hinweis auf seine eigene Rechtsauffassung zurückgewiesen, schildert die Kammerpräsidentin das Geschehen. Das Justizministerium sehe im Gegensatz zur LAK in der Person des Strafgefangenen nicht einen Endverbraucher, sondern jemanden, der in der Frage der Arzneimittelversorgung wie ein Krankenhauspatient einzustufen sei.

Gabriele Heller hatte in dieser Sache zwar schon einen Gesprächstermin beim Justizminister, der jedoch mehrfach verschoben wurde. Schließlich empfing sie der Staatssekretär. Dieser habe Verständnis für die Position der Apothekerkammer gezeigt, so Heller, aber auf seiner Auffassung vom Endverbraucher beharrt. Er erklärte, dass der Kammer nur zwei Möglichkeiten blieben: entweder eine Gesetzesänderung initiieren oder klagen. Die LAK hatte sich für eine Klage entschieden, was sie auch in einem Dringlichkeitsantrag beim Deutschen Apothekertag in Köln (siehe PZ 40, Seite 47) einbrachte. Was die Argumentation der Kammer schwächte, war der Hinweis des Staatssekretärs, dass so wie in Hessen auch in anderen Bundesländern – ohne Widerspruch – verfahren werde. Darüber hinaus fürchtet das Ministerium in Regress genommen zu werden, da die Vergabekammer den Auftrag von einem geschätzten Volumen von 2,5 bis drei Millionen DM Jahresumsatz nunmehr vergeben habe. "Die Definition des Endverbrauchers weist eine Lücke auf, die geklärt werden muss", so Heller.

Zum Hintergrund erläuterte Heller weiter, dass bestimmte Apotheken einen teilweise bundesweiten Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Arztpraxen, arbeitsmedizinische Dienste, Technische Überwachungsvereine sowie Justizvollzugsanstalten betreiben. Das Bundesverwaltungsgericht habe in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof entschieden, dass dieser Vertriebsweg § 43 AMG widerspreche. Der Gesetzgeber habe im Arzneimittelgesetz den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel generell ausgeschlossen und dabei nur in engen Grenzen Ausnahmen für die Abgabe von Impfstoffen an sachkundige Einrichtungen zugelassen. Heller betonte, dass in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts expressis verbis Justizvollzugsanstalten als von dem Verbot betroffen genannt sind.

"Im Lichte dieser Entscheidung hat sich die LAK erneut an das hessische Justizministerium gewandt", so die Kammerpräsidentin. Sie hat den Justizminister brieflich aufgefordert zu bestätigen, dass die Versorgung der Justizvollzugsanstalten in Hessen weiter dezentral und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werde.

Nach Auffassung von Heller "steht spätestens nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass sich sowohl der beliefernde Apotheker als auch das hessische Justizministerium rechtswidrig verhalten".

Es bleibe zu hoffen, dass die Beteiligten Einsicht zeigen und sich rechtskonform verhalten. Andernfalls müsse die Kammer den Rechtsweg beschreiten, und "dafür haben wir jetzt gute Karten".

Die LAK und ihre Kammerpräsidentin warten also auf Post aus dem Justizministerium. Der Fall könnte auch für andere Bundesländer von Bedeutung sein, so Heller. Top

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