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Kräftig an der Zuzahlung sparen

15.10.2001  00:00 Uhr

BKK HAMBURG

Kräftig an der Zuzahlung sparen

von Daniel Rücker, Eschborn

Die Betriebskrankenkasse (BKK) Hamburg empfiehlt ihren Versicherten, Arzneimittel über die niederländische Internet-Apotheke DocMorris zu beziehen. In einem Schreiben, das der PZ vorliegt, preist die BKK die Vorteile für den Versicherten an, wenn er sein Rezept nicht in einer deutschen Apotheke, sondern beim niederländischen Versender einlöst. Dass sie sich damit über geltendes Recht hinwegsetzt, scheint die Kasse nicht weiter zu stören.

Die BKK Hamburg wirbt bei ihren Mitgliedern für die Bestellung bei DocMorris, weil diese "bei exakt gleicher Qualität die Arzneimittel preiswerter abgibt". Im Schnitt seien die Präparate um 20 Prozent preiswerter als in deutschen Apotheken, in Einzelfällen, "sogar um bis zu 60 Prozent". Und auch die Sicherheit sei garantiert: "Medikamente, Verpackungen und Beipackzettel sind in deutscher Sprache verfasst. Vor der Auslieferung versieht die Apotheke jedes Medikament mit einem Aufkleber mit Patientennamen und der Dosierung."

Dass am Ende vor allem der Blick ins Portemonnaie interessiert, weiß auch die BKK Hamburg. Deshalb informiert sie Ihre Mitglieder: "Zuzahlungen sind in den Niederlanden nicht üblich, weshalb Sie für Ihre rezeptpflichtigen Medikamente auch keine Zuzahlung zu leisten brauchen. Sie sparen also kräftig mit."

Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts dürfen Krankenkassen keine von DocMorris belieferten Rezepte erstatten. Internet-Apotheken verstießen gegen das Versandhandelsverbot und damit gegen das Arzneimittelgesetz. Da DocMorris zudem nicht zu den in Deutschland zugelassenen Leistungserbringern gehöre, dürften die Kassen die Kosten nicht übernehmen. Hierüber hatte das Amt die Kassen im September erneut in Kenntnis gesetzt. Über die rechtlichen Bedenken des Aufsichtsamtes informiert die BKK ihre Kunden selbstredend nicht. Mittlerweile hat sich aber der Hamburger Apothekerverein der Sache angenommen. Er will gegen die BKK Hamburg rechtlich vorgehen.

 

Kommentar: Legal, illegal... Die Rechtslage ist klar: Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland verboten. Die Krankenkassen dürfen die Kosten für bei Versandhändlern eingelöste Rezepte nicht übernehmen. Das Bundesversicherungsamt lässt hier keinen Interpretationsspielraum.

Doch einige Kassen scheren sich offensichtlich nicht darum. Wenn der Preis stimmt, dann ist zumindest die BKK Hamburg bereit, sich über die Rechtsposition ihres Aufsichtsamtes hinwegzusetzen. Bedenken, gegen bestehendes Recht zu verstoßen, scheinen weniger groß, als der Wunsch eine schnelle Mark zu machen. Dabei hat die BKK nicht einmal ein schlechtes Gewissen. In erstaunlicher Offenheit werden Versicherte zum Rechtsbruch aufgefordert; den Brief hat Vorstandsmitglied Herbert Schulz unterschriebenen.

Gerade im Gesundheitswesen ist eine solche Vorgehensweise inakzeptabel. Wenn es um Gesundheit geht, sollten Seriosität und Vertrauen im Mittelpunkt stehen, nicht allein das Geld. Schon gar nicht, wenn die vermeintlichen Einsparungen nur auf illegalem Weg zu erzielen sind.

Daniel Rücker, Eschborn

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