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Rechtsstreit geht in die nächste Runde

06.09.2004  00:00 Uhr
dm-Märkte

Rechtsstreit geht in die nächste Runde

von Daniel Rücker, Eschborn

Das Düsseldorfer Landgericht hält sich im Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale Bad Homburg und der Drogeriemarktkette dm für örtlich nicht zuständig. Es wies deshalb die Klage gegen die in nordrhein-westfälischen dm-Märkten eingerichteten Rezeptsammelstellen zurück.

In Zusammenarbeit mit der Venloer Europa-Apotheek hatte die zweitgrößte deutsche Drogeriekette in acht nordrhein-westfälischen Filialen Arzneimittelrezepte eingesammelt und an die niederländische Versandapotheke weitergeleitet. Diese lieferte die verordneten Medikamente an die dm-Filialen, wo sie die Kunden abholen konnten. Nachdem das Gesundheitsamt Düsseldorf dieses Geschäftsmodell wegen Verstößen gegen Arzneimittel- und Apothekengesetz verboten hatte, ließen die Kooperationspartner das Projekt ruhen (siehe auch PZ 34/04).

Mit der von der Wettbewerbszentrale angestrengten Unterlassungsklage wollte sich das Gericht inhaltlich nicht beschäftigen. Da dm seinen Firmensitz in Karlsruhe habe, sei es nicht zuständig, so die Begründung der Vorsitzenden Richterin der Zwölften Zivilkammer, Jutta von Gregory. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung sei ohnehin nicht mehr notwendig, weil der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel eingestellt wurde. Die Frage nach der Zulässigkeit müsse nun vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden.

Das Urteil (Aktenzeichen: LG Düsseldorf, 12 O 267/04) kann nach Gerichtsangaben beim Oberlandesgericht angefochten werden. Die Apothekerkammer Nordrhein will über das weitere Vorgehen jedoch erst später entscheiden. Kammerpräsidentin Anneliese Menge kündigte an, dass nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung geprüft werde, „ob Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt wird“. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs prüft ebenfalls weitere Schritte. dm hat Widerspruch gegen die Untersagung des Gesundheitsamtes in Düsseldorf eingelegt. Auf die Antwort darauf werde jetzt gewartet, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Die Handelskonzerne schauen mit großem Interesse auf das Verfahren. Auch andere Drogerieketten möchten ihre Bilanzen mit dem Verkauf von Arzneimitteln aufpolieren. Der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, sprach sich deshalb grundsätzlich für eine Öffnung des deutschen Gesundheitsmarktes aus. Die abenteuerliche Begründung: Die nicht zu dem klassischen Einzelhandel zählenden Apotheken machten mit umfangreichen Zusatzangeboten wie Kosmetikartikeln anderen Unternehmen auch erhebliche Konkurrenz. „Das sind schon kleine Supermärkte“, sagte der HDE-Geschäftsführer am Mittwoch. Ein größerer Wettbewerb käme der deutschen Wirtschaft insgesamt zu Gute, weil er das Gesundheitswesen billiger mache. Top

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