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Zahlenspiele um Behandlungsfehler

09.09.2002  00:00 Uhr

Zahlenspiele um Behandlungsfehler

von Thomas Bellartz, Berlin

Nun knöpft sich auch die Techniker-Krankenkasse (TK) die Ärzteschaft vor. Die Kassenfunktionäre vermuten immer mehr Behandlungsfehler und wollen Patienten stärker unterstützen. Doch das Zahlenmaterial ist alles andere als deutlich.

Helmuth Doose, Mitglied im Vorstand der TK, präsentierte in Berlin eine von der Kasse in Auftrag gegebene Studien des Forsa-Instituts. Demnach glaubt jeder fünfte Bürger, er sei schon einmal Opfer eines Behandlungsfehlers geworden. Doch nur die Hälfte der Betroffenen habe den möglichen Behandlungsfehler gemeldet.

Die TK machte zwar deutlich, dass valide Zahlen zum Thema Mangelware seien. Man registriere aber eine starke Zunahme „gemeldeter Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern“. So seien im Jahr 1998 noch 905 Fälle gemeldet worden. Im vergangenen Jahr waren es 2166. Doch das Zahlenmaterial ist alles andere als aussagekräftig. Schließlich ist von vermuteten Behandlungsfehlern und Meldungen die Rede. Professor Dr. Martin Hansis, Leitender Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen: „In Praxen und Krankenhäusern sollte mehr auf das Erkennen und die Vermeidung von Risiken geachtet werden.“ Derzeit gebe es bundesweit jährlich rund 10.000 vermutete Behandlungsfehler, die von Krankenkassen und ärztlichem Dienst bearbeitet würden. Insgesamt schätze er die Zahl jedoch auf rund 40.000.

Von den 1000 befragten Personen, vermuteten 19 Prozent eine Fehlbehandlung in der Vergangenheit, knapp die Hälfte davon in der ambulanten Praxis. Dies decke sich laut TK mit den selbst recherchierten Zahlen. Am kostenintensivsten für die Kasse und die Betroffenen sind die Fälle in den Bereichen Anästhesie und Geburtshilfe. Hier seien sechsstellige Eurobeträge „keine Seltenheit“.

Meist steht der Patient allein da

Die TK rät zwar Patienten, zunächst mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin über den vermuteten Fehler zu sprechen. Doch in Zukunft will man die Patienten „noch besser informieren und betreuen“. Dabei stoßen Krankenkassen in Deutschland allerdings an ihre Grenzen. So müssen betroffene Patienten sich selber um einen juristischen Beistand bemühen. Kassen dürfen nur dann einen Arzt in Regress nehmen, wenn ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, steht der Patient allein da, insbesondere beim Einklagen von Schadensersatzleistungen.

Von den TK-Fällen, die zwischen 1996 und 2000 abgeschlossen wurden, konnten für nur etwas mehr als ein Viertel der betroffenen Patienten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, in 9 Prozent der Fälle für die TK. In den meisten Fällen gingen Patienten wie Kasse leer aus. Ohnehin enden die meisten Verfahren – sofern überhaupt ein Behandlungsfehler bewiesen werden kann, im Vergleich zwischen Kläger und Haftpflichtversicherung des Mediziners oder der Medizinerin.

Problematisch sind besonders die Fälle, die die Summe von mehr als rund 40.000 Euro überschreiten. Dann lässt sich die Haftpflichtversicherung meist nicht mehr auf einen Vergleich ein und geht den – meist jahrelangen – Klageweg.

Die TK will ihre Versicherten ermutigen, in Zukunft offensiver mögliche Behandlungsfehler zu melden. Gleichsam fordert die Kasse vom Gesetzgeber die Möglichkeit ein, sich stärker zu Gunsten ihrer Versicherten engagieren zu können, auch wenn sie keine eigenen Ersatzansprüche geltend machen könne. Kassen sollten überdies die Kosten für die erste Rechtsberatung des Versicherten sowie für externe Gutachten übernehmen dürfen. Top

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