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BAH bereitet Website für Verbraucher vor

17.07.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

SELBSTMEDIKATION

BAH bereitet Website für Verbraucher vor

von Gisela Stieve, Berlin

Ein Konzept zum künftigen Internetauftritt hat der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) jetzt vorgestellt. Die Website soll den Mitgliedsfirmen eine Informations- und Kommunikationsplattform bieten, der Verbraucher soll sich dort schnell und unkompliziert über Selbstmedikation und rezeptfreie Arzneimittel informieren können. Eine Bestellmöglichkeit für Arzneimittel werde es mit dem BAH nicht geben, erklärte Dr. Hermann Kortland, Leiter des Referats Wirtschaft und Internationales im BAH.

Kortland erhellte noch einmal die rechtliche Situation des Themas "Arzneimittel im Internet". Am 4. Mai 2000 war die EG-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) verabschiedet worden. Danach gilt für die reine Information und Kommunikation im elektronischen Geschäftsverkehr das auch sonst im Binnenmarkt geltende Herkunftslandprinzip, wonach ein Anbieter im Internet die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, beachten muss. Danach können zum Beispiel bestimmte Informationen zu Arzneimitteln, die ein Anbieter in Großbritannien oder in den Niederlanden ins Internet stellt, auch in Deutschland dann abgerufen werden, wenn die deutschen heilmittelwerberechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten sind.

Mit Blick auf die Besonderheit des Schutzgutes Gesundheit hält die E-Commerce-Richtlinie aber fest, dass die EG-Richtlinien über die Arzneimittelwerbung und über den Fernabsatz unberührt bleiben. Insbesondere die Fernabsatzrichtlinie ermöglicht für den Versand von Arzneimitteln nationale Sonderregelungen. Für die physische Lieferung des Arzneimittels nach einer Internetbestellung gilt nach der E-Commerce-Richtlinie somit das Bestimmungslandprinzip.

Für Deutschland bestimmt § 43 Abs.1 Satz 1 AMG, "dass apothekenpflichtige Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbraucher in Deutschland nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden dürfen". Der mit den Internet-Apotheken wie in Kerkrade angestrebte berufs- und gewerbsmäßige Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist damit nach Kortlands Worten grundsätzlich nicht zulässig.

Für den BAH ist es allerdings fraglich, ob bei der bestehenden Apothekendichte in Deutschland die Verbraucher überhaupt in nennenswertem Umfang von der Möglichkeit, Arzneimittel im Internet zu bestellen und über den Versandhandel zu beziehen, Gebrauch machen werden. Die BAH-Website als Informations- und Kommunikationsplattform soll bis Anfang 2001 eingerichtet sein. Top

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