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Therapiefreiheit gefährdet

07.07.2003  00:00 Uhr

Therapiefreiheit gefährdet

von Ulrike Siedel, Berlin

Der Paragraf 34 des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) gefährdet die Therapiefreiheit, befürchten auf Naturheilverfahren spezialisierte Ärzte.

Laut GMG sollen nur noch verschreibungspflichtige Medikamente von den Kassen erstattet werden. Die Kosten für Naturheilmittel wären dann generell vom Patienten zu tragen. Wenn der Patient dazu nicht in der Lage sei, müssten sie auf konventionelle aber erstattungsfähige Mittel ausweichen, fürchten die Naturheilkundler.

Die Ärzte besonderer Therapieverfahren wie der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophischen Medizin sehen in dem Paragrafen des Gesetzentwurfes weder einen medizinischen Sinn noch die Möglichkeit, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu senken. Im Gegenteil: Die Behandlung mit Naturheilmitteln sei oft preiswerter beziehungsweise mit weniger Nebenwirkungen behaftet, betonte Dr. Antonius Pollmann, Präsident des Zentralverbandes für Naturheilverfahren, in Berlin.

Eine Benachteiligung der Naturheilmittel sei nicht gerechtfertigt. Die Wirksamkeit sei zwar erst in einer geringen Zahl von Studien untersucht worden, „weniger Studien sind aber kein Beweis für geringere Wirksamkeit“, sagt Pollmann. Das Geschäft mit nicht patentgeschützten pflanzlichen Mitteln sei weniger lukrativ. Daher werde auf dem Gebiet auch kaum in die Forschung investiert.

Von vielen Medizinern würden Natur-heilmittel als gut verträgliche therapeutische Maßnahme geschätzt. Wenn Naturheilmittel nicht mehr von den Kassen erstattet würden, rückten sie aus der Wahrnehmung von Ärzten und Patienten, gibt Dr. Matthias Girke, Vorstandsmitglied des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland, zu bedenken. Patienten stünden vor der Entscheidung, in die eigene Tasche zu greifen oder vom Arzt Arzneimittel zu bekommen, die durch eine höhere Risikobewertung rezeptpflichtig sind. Top

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